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Leh­ren­de & Mit­ar­bei­ten­de

Nach Georgien ist Personalmobilität an drei Partnerinstitutionen möglich. Im Bild zu sehen: Nariqala, eine Festung in der Hauptstadt Tiflis. Foto: Daniela Beeck

Mit Erasmus+ können Sie als Lehrende oder Mitarbeitende:r aus der Administration Dienstreisen in Partnerländer durchführen. Hier erfahren Sie, welche Projekte gefördert werden und wie die Bewerbung für das Programm funktioniert.

Erasmus+ Partnerländer stellt Mobilitätsstipendien für akademisches und administratives Personal der Humboldt-Universität zur Kooperation mit Partnerinstitutionen außerhalb der EU bereit. Das Programm stärkt den internationalen Austausch und fördert Auslandsaufenthalte in Lehre und Weiterbildung. Damit Ihr Projekt von Erasmus+ Partnerländer gefördert werden kann, muss es zeitlich und inhaltlich begrenzt sein.

Wichtiges in Kürze

Im Erasmus+ Partnerländer-Programm vereinbaren Hochschulen im akademischen Bereich Kooperationsprojekte mit thematischen Schwerpunkten. Personal- und Studierendenaustausch in diesen Schwerpunktbereichen hat Priorität. Zur Erweiterung der Kooperation kann der Austausch auch in anderen akademischen Bereichen erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die für die jeweilige Kooperation verantwortlichen Wissenschaftler:innen an der HU den Antrag unterstützen. In den vereinbarten Bereichen können Sie, wenn Sie an der Humboldt-Universität arbeiten, in folgenden Fällen am Austausch teilnehmen:

Sie sind Wissenschaftler:in und möchten im Ausland lehren

Damit Ihr Aufenthalt an einer Partnerinstitution gefördert werden kann, treffen Sie mit der gastgebenden Hochschule eine Vereinbarung über Ihre dortigen Lehraufgaben. Ihr Aufenthalt muss mindestens fünf Tage Dienstgeschäft umfassen. Sie müssen dafür mindestens acht Wochenstunden Lehre nachweisen. Zusätzliche Tage erhöhen die verpflichtenden Lehrstunden proportional (etwa 1,5 Stunden pro zusätzlichen Tag). Das Förderangebot gilt auch für Gastwissenschaftler:innen und Emeriti.

Sie möchten als HU-Mitarbeiter:in zu Weiterbildungszwecken eine Partnerinstitution besuchen

Wenn Sie im Bereich der vereinbarten akademischen Kooperation tätig sind und sich zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Partner:innen abstimmen wollen, kann Ihr Vorhaben (z.B. Job Shadowing, Workshops oder Seminare) gefördert werden. Der Aufenthalt muss mindestens fünf Tage Dienstgeschäft umfassen.

Forschungsaufenthalte ohne Projekt- und Lehrbezug sind nicht förderfähig.

Erasmus+ Partnerländer unterstützt die Mobilität von Mitarbeitenden der HU an Partnerinstitutionen mit einem Tagessatz von 180 Euro (ab dem 15. Tag 126 Euro).

Außerdem gibt es eine Reisekostenpauschale, kalkuliert nach Entfernung zwischen Heimat- und Gastinstitution, zwischen 275 und 1735 Euro. Hier finden Sie weitere Informationen zum Reisekostenzuschuss.

Die Finanzierung von Mobilitäten innerhalb von Erasmus+ Partnerländern erfolgt durch die Humbold-Universität.

Folgende Gruppen können im Erasmus+ Programm zusätzliche Förderung erhalten:

  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent 
  • Personen mit chronischer Erkrankung
  • Teilnehmende, die mit Kindern ins Ausland gehen   Wenn Sie zu einer oder mehreren dieser Gruppen zählen, können Sie im Rahmen der regulären Erasmus+ Bewerbung weitere Unterstützung beantragen. Für eine individuelle Beratung dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner:innen in der Abteilung Internationales.

Einen Überblick über Angebote für Teilnehmende mit erhöhtem Förderbedarf finden Sie auf den Seiten zur sozialen Teilhabe. Eine genauere Beschreibung der Kriterien sowie der entsprechenden Förderinstrumente können Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdiensts einsehen.

Das Erasmus+ Programm ermöglicht als eins der führenden internationalen Mobilitäts- und Bildungsprogramme tausenden Menschen jährlich den interkulturellen Austausch und persönliche Weiterentwicklung. Da es sich um ein physisches Mobilitätsprogramm handelt, sind die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz von zentraler Bedeutung.

Der ökologische Fußabdruck, der durch Mobilität erzeugt wird, soll durch die finanzielle Förderung von nachhaltigem Reisen reduziert werden. Hierfür können Sie besondere Zuschüsse, sogenannte Green Travel-Zusatzförderung, beantragen. Das Erasmus+ Team der Abteilung Internationales unterstützt Sie dabei. 

Von der Bewerbung bis nach der Rückkehr

Die Bewerbung von akademischem und administrativem Personal der Humboldt-Universität für einen Lehr-, oder Trainingsaufenthalt an einer der Partnerinstitutionen erfolgt grundsätzlich über das Erasmus+ Partnerländer-Team. Wenn die projektleitenden Wissenschaftler:innen den Antrag unterstützen, wird die Erasmus+ Partnerländer-Mobilität mit der gewünschten Gastinstitution abgestimmt. Die Entscheidung über die Finanzierung trifft die HU auf Basis des Antrages auf eine Erasmus+ Partnerländer-Förderung mit Anlagen.

Vor der Abreise

Sie können Förderung für Personalmobilität in Erasmus+ Partnerländer beantragen, soweit die Absprachen mit dem:der Koordinator:in der HU und der Partnerinstitution bereits erfolgt sind. Üblicherweise folgt die Auswahl der Bewerberinnen den akademischen Interessen im Kooperationsprojekt. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Erfordernisse der akademischen Arbeits -und Kooperationsbeziehungen.

Die genauen Bewerbungsmodalitäten erfragen Sie bitte beim Erasmus+ Partnerländer-Team. Wenn die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens festgestellt wurde, erhalten Sie alle erforderlichen Dokumente und Formulare vom Erasmus+ Partnerländer-Team. Zur Bewerbung schicken Sie dann bitte die folgenden Unterlagen zurück:

  • Bewerbungsformular
  • Nachweis des Mitarbeitendenstatus an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • programmspezifischer Dienstreiseantrag (unterschrieben von Ihren Vorgesetzten an der HU)
  • ausgefülltes Formular "Mobility Agreement" zur Abstimmung des inhaltlichen Vorhabens im Rahmen des Projekts
  • ausgefülltes Formular "Grant Agreement"

Achtung: Das "Grant Agreement" und das "Mobility Agreement" müssen vor Beginn Ihres Aufenthaltes ausgefüllt und unterschrieben werden. Achten Sie aus diesem Grund bitte auf eine entsprechende Datierung, die vor dem Beginn Ihres Lehraufenthaltes liegen muss! 

Das unterschriebene „Grant Agreement“ ist die Grundlage für die Finanzierung Ihrer Mobilität. Bei Zustandekommen des Grant Agreements vereinbart das Erasmus+ Partnerländer-Team einen Termin zur Unterschrift mit Ihnen.

Aufenthalt an der Partnerinstitution

Als Bestätigung Ihres Aufenthalts lassen Sie sich das Certificate of Attendance von der Partnerinstitution unterschreiben und abstempeln. Das Dokument dient als Nachweis Ihres Erscheinens bei der Partnerinstitution. Sie erhalten es, wie alle anderen Vordrucke, vorab vom Erasmus+ Partnerländer-Team.

Nach Ihrer Rückkehr

Nach Abschluss Ihrer Mobilität werden Sie durch die EU-Kommission per E-Mail um einen kurzen Bericht gebeten. Sie haben nach Beendigung der Mobilität 30 Tage Zeit, diesen zu übermitteln. Der Bericht ist, ebenso wie das "Certificate of Attendance", Teil der mit dem "Grant-Agreement" getroffenen Vereinbarung und somit Bedingung für die Erasmus+ Partnerländer-Förderung.

Beantragung neuer Partnerschaften

Neue Kooperationen können in jährlichen Projektanträgen von Fachbereichsseite eingebracht werden. Die Projektanträge werden durch das Erasmus+ Partnerländer-Team koordiniert und zusammengefasst. Bei Interesse wenden Sie sich gern an den Programmkoordinator Herrn Johann Comolle.

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