International

Zu­satz­för­de­rung

Fördermöglichkeiten zur sozialen Teilhabe

Mit dem Ziel, die Chancengerechtigkeit in der internationalen Mobilität zu fördern, bietet das Erasmus+ Programm die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hier hat die NA DAAD Zielgruppen definiert, für die ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Für mehr Informationen beachten Sie bitte unsere Informationen zur Sozialen Teilhabe in der Mobilität.

Für folgende Gruppen besteht die Option, das monatliche Social Top-UP zu beantragen:

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Wenn Sie einen GdB von min. 20 nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Social Top-Up zu beantragen. Alternativ können Sie einen Realkosten-Antrag zur Unterstützung Ihres Aufenthalts stellen. Gleiches gilt bei einer chronischen Erkrankung, wenn durch die Erkrankung auslandsbedinget Mehrkosten entstehen.

Auslandsaufenthalt mit Kind/ern

Wenn Sie Ihr komplettes Auslandsstudium im Ausland mit eigenem Kind/eigenen Kindern durchführen, können Sie ein monatliches Social Top-UP beantragen.

Erstakademiker:in

Wenn Ihre Eltern keinen akademischen Abschluss haben, können Sie dieses Social Top-Up beantragen.

Erwerbstätige Studierende

Wenn Sie (mindestens) in den letzten 6 Monaten vor Ihrem Auslandsaufenthalt für Ihren Lebensunterhalt erwerbstätig waren und diese Beschäftigung nicht während Ihres Auslandstudiums fortsetzen können, können Sie dieses Social Top-Up beantragen. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 Euro und unter 850 Euro liegen. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeüber werden und duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Antragstellung

Die Beantragung erfolgt über ein Antragsformular, das Sie mit Ihrem Grant Agreement von Ihrer Fachkoordination erhalten. Dies beinhaltet eine ehrenwörtliche Erklärung sowie je nach Kategorie eine entsprechende Nachweispflicht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Lauf des Antragsverfahrens.

Hinweise zu den Social Top-Ups:

Die Beantragung der Top-Ups ist optional. Die Auszahlung der Top-Ups erfolgt zusätzlich zum regulären Mobilitätszuschuss. Die Förderhöhe der Top-Ups beträgt 250€ pro Monat (taggenaue Berechnung). Die Social Top-Ups sind nicht kombinierbar, es kann nur eines dieser Top-Ups beantragt werden.

Fördermöglichkeiten für nachhaltige Mobilität (Green Travel)

Wenn Sie die An- und Abreise mit nachhaltigen Transportmitteln, etwa dem Zug oder Bus, absolvieren, können Sie die Sonderförderung für Green Travel beantragen. Der Antrag muss vor Beginn des Aufenthaltes in der Abteilung Internationales eingegangen sein. Das Antragsformular erhalten Sie als Annex des Grant Agreements von Ihrer Fachkoordination.

Nähere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der HU und den Angeboten des Erasmus+ Programms finden Sie auf unseren Seiten.

Realkostenförderung bei Behinderung, chronischer Erkrankung, oder für Reisenden mit Kind

Sie können einen Realkosten-Antrag zur Unterstützung Ihres Aufenthalts stellen wenn durch ihrer Behinderung oder chronischer Erkrankung auslandsbedingte Mehrkosten entstehen.

Auch Studierenden, die mit Ihrem Kind reisen, können einen Realkostenantrag für die entstehenden Mehrkosten im Ausland beantragen. Die Unterstützung dient den für das Kind/die Kinder entstehenden Mehrkosten etwa für Reise, Unterkunft, oder Betreuung.

Weil für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate beträgt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus-Platz) melden.

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