International

Ver­län­ge­rung oder Ver­kür­zung des Auf­ent­halts

Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes planen, den Aufenthalt zu verkürzen oder zu verlängern, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Verlängerung des ERASMUS-Aufenthalts

Die Verlängerung eines ERASMUS-Aufenthalts müssen Sie mit der Humboldt-Universität (ERASMUS-KoordinatorInnen) und Ihrer Gasthochschule abstimmen. Einer Verlängerung kann in Abhängigkeit von Ihrem noch zur Verfügung stehendem Mobilitätskontingent und von vorhandenen Austauschkapazitäten zugestimmt werden. Eine weitere Förderung ist abhängig von noch verfügbaren finanziellen Ressourcen. Ein Anspruch auf die Fortzahlung des Stipendiums in den Verlängerungsmonaten besteht nicht.

Verkürzung & Abbruch

Wenn Sie Ihren Aufenthalt verkürzen wollen oder müssen, etwa weil Sie nicht ausreichend anerkennbare Kurse an Ihrer Gasthochschule finden, oder weil die Prüfungsphase sich verkürzt, dann informieren Sie bitte frühzeitig Ihre ERASMUS Koordination und die Abteilung Internationales. Beachten Sie, dass nur der tatsächlich realisierte Zeitraum förderfähig ist. Beachten Sie, dass Sie auch bei einer Verkürzung aufgefordert sind, anerkennbare Leistungen für Ihre Studiengang einzubringen. Sie müssen bei einer Verkürzung die Mindestdauer von 60 Tagen einhalten, sofern Sie nicht den Abbruch durch Höhere Gewalt nachweisen können, etwa durch ein Attest. Höhere Gewalt als Grnd für einen Abbruch muss immer individuell beantragt und bewilligt werden, eine frühzeitige Meldung ist hier wichtig.

Weitere Hinweise und Tipps bezüglich Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie auch bei Ihren ERASMUS-Koordinator:innen.

Rechte und Pflichten: Bitte entnehmen Sie Ihre Rechte und Pflichten als ERASMUS-Studierende der Erasmus student charter.

Weitere Informationen:

    • Stu­di­um

      Erasmus+ Europa

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