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Eras­mus+ Stu­di­um in Eu­ro­pa

Gerade noch Unter den Linden, dann schon unter dem Arc de Triomphe in Paris - mit einem Erasmus+ Studium. Foto: Isabelle Aiko Junhke

Für ein bis zwei Semester ins europäische Ausland? Mit Erasmus+ haben Sie vielfältige Möglichkeiten und eine feste Finanzierung. Von der Bewerbung bis zur Anerkennung: hier erfahren Sie, wie's funktioniert.

Erasmus+ ist der Klassiker unter den Austauschprogrammen, und das aus gutem Grund: Sie können sich für einen Studienplatz an einer europäischen Partneruniversität bewerben und für Ihren Aufenthalt ein Stipendium erhalten. Außerdem werden Sie dank Erasmus+ an Ihrer Gasthochschule automatisch von allen Gebühren für Immatrikulation, Studium, Prüfungen, Labor- und Bibliotheksnutzung befreit.

Bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihres Auslandsvorhabens können Sie auf Beratung und Unterstützung zählen: an der HU und an Ihrer Gastuniversität. Innerhalb der etablierten Strukturen des Programms ist auch die akademische Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen in Ihrem Studiengang vorgesehen.

Im Folgenden erfahren Sie Genaueres zu den Leistungen des Programms und welche Schritte Sie gehen müssen, um von Erasmus+ zu profitieren.

Mehr zum Programm

Hier erhalten Sie eine Einführung in das Erasmus+ Programm: Für wen genau ist es gedacht? Wie viel Förderung kann es bieten? Welche Zusatzförderung gibt es und wer kann sie bekommen? Außerdem: Warum sich die Beantragung von Auslands-BAföG in den meisten Fällen lohnt.

Sie können sich für ein Erasmus+ Austauschplatz bewerben, wenn

  • Sie zum Vollzeitstudium oder als Nebenhörer:in an der HU immatrikuliert sind.
  • Sie bei Beginn des geplanten Aufenthalts mindestens zwei Hochschulsemester erfolgreich absolviert haben.
  • Ihre Fakultät oder Ihr Institut einen Kooperationsvertrag mit der Partneruniversität hat.
  • Sie Ihr maximales Erasmus-Kontingent noch nicht ausgeschöpft haben: Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können maximal 12 Monate gefördert werden. Für Studierende, die ein Staatsexamen anstreben – zum Beispiel im Fach Jura oder für das Lehramt – gilt ein Kontingent von bis zu 24 Monaten.
  • Sie über ausreichende Kenntnisse der Sprache1 verfügen, in der Sie im Ausland studieren werden: in der Regel ist das B2/C1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
  • Sie die von Ihrem Fachbereich vorausgesetzten Erwartungen wie Motivation, Leistungsbereitschaft und gute Studienleistungen erfüllen

Für eine persönliche Beratung zu den Austauschmöglichkeiten in Ihrem Studienbereich, zur Auswahl und der Vorbereitung auf den Aufenthalt wenden Sie sich am besten direkt an die Erasmus-Koordinatori:nnen Ihrer Fakultät beziehungsweise Ihres Instituts.


  1. Das Sprachenzentrum der HU bietet kostenpflichtige Sprachtests an. Einige Partneruniversitäten verlangen aber auch andere Sprachzertifikate, etwa den Test of English as a Foreign Language (TOEFL). 

Die Erasmus+ Förderung soll Ihnen dabei helfen, auslandsbedingte Mehrkosten abzudecken. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt davon ab, in welches Land Sie gehen. Die Pauschalen sind von der Europäischen Kommission auf Grundlage der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten vor Ort festgelegt:

Ländergruppe 1 = monatlich 600 Euro

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Ländergruppe 2 = monatlich 540 Euro

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern

Ländergruppe 3 = monatlich 540 Euro

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Die Gesamtsumme wird entsprechend dieser Raten für den studienbedingten Aufenthalt berechnet. Ihre Gasthochschule bescheinigt ihnen die Dauer des Semesters inklusive Orientierungsprogrammen oder zum Beispiel Sprachkursen. Sollte Ihr tatsächlicher Aufenthalt kürzer sein als der bewilligte Zeitraum, wird eine taggenaue Förderung berechnet. Aufenthaltstage, die nicht studienbedingt sind, etwa eine frühere Anreise zur Wohnungssuche, werden nicht gefördert.

Falls Sie schon ein anderes Stipendium erhalten, das nicht mit Erasmus+ kombiniert werden kann, bekommen Sie keine finanzielle Förderung, können aber trotzdem am Programm teilnehmen. Auch wenn Sie Ihren Studienplatz in einem Restplatzverfahren erhalten, kann die finanzielle Förderung entfallen. Der Aufenthalt wird in jedem Fall auf Ihr Erasmus-Kontingent, also die maximale Zeit im Programm, angerechnet.

Bitte beachten Sie, dass die Erasmus+ Förderung nur ein Zuschuss zu Ihrem Auslandsaufenthalt ist, der normalerweise nicht zur Deckung der gesamten Kosten ausreicht. Die Auszahlung der ersten Förderrate kann zudem mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Sie sollten mit deutlichen Mehrkosten im Ausland rechnen. Abhängig von Land und Studienort können das 800 bis 1.200 Euro pro Monat sein. Sie sollten Ihren Aufenthalt daher frühzeitig planen und die zu erwartenden Kosten realistisch kalkulieren.

Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme oder des DAAD ist ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, sich über die Möglichkeit des Auslands-BAföG oder eines Bildungskredits2 zu informieren.

Für ein Auslandsstudium können Sie auch dann BAföG erhalten, wenn Sie im Inland nicht BAföG-berechtigt sind. Eine Antragstellung lohnt sich für Sie auf jeden Fall, wenn Sie

  • schon mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben.
  • im Rahmen einer Hochschulkooperation der Humboldt-Universität für mindestens zwölf Wochen ins Ausland gehen, oder an eine andere internationale Hochschule für mindestens sechs Monate beziehungsweise ein Semester.
  • im Ausland Studienleistungen erbringen werden, die zumindest teilweise für Ihren Studiengang an der Humboldt-Universität anrechenbar sind.
  • ausreichende Kenntnisse der Landes- beziehungsweise der Unterrichtssprache haben.

Auslands-BAföG und Zusatzförderung (siehe Abschnitt "Zusatzförderung" weiter unten): Die Erasmus+ Social Top-Ups für Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischer Erkrankung und für Studierende mit Kindern werden nicht auf das Auslands-BAföG angerechnet. Bei Erasmus+ Social Top-Ups für Erstakademiker:innen und erwerbstätige Studierende ist das anders: diese werden bei der Berechnung des Auslands-BAföGs einbezogen.

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Aufenthalts sind länderspezifische Stipendien und andere Förderprogramme.


  1. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) stellt einen Studienkredit-Vergleich zur Verfügung 

Das Erasmus+ Programm sieht für einige Personengruppen die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung vor, der sogenannten Social Top-Ups. In einigen Fällen können auch die real anfallenden Zusatzkosten in einem bestimmten Rahmen übernommen werden. Außerdem können Sie eine Sonderförderung für die Nutzung umweltschonender Reisemittel beantragen.

Als Social Top-Ups können zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderung monatlich 250 Euro gezahlt werden. Die Beantragung steht den unten genannten Personengruppen frei, wobei jeweils nur ein Top-Up beantragt werden kann. Green Travel steht grundsätzlich allen Bewerber:innen offen. Die Antragsformulare werden Ihnen zusammen mit Ihrem Grant Agreement rechtzeitig von uns zugeschickt. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die einzelnen Möglichkeiten der Zusatzförderung.

Social Top-Up: Studierende mit Behinderung

Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie entweder einen Grad der Behinderung von 20 oder mehr haben, oder wenn Sie wegen einer chronischen Erkrankung bei Ihrem Auslandsaufenthalt Mehrkosten erwarten.

Social Top-Up: Studierende mit Kind

Wenn Sie für den gesamten Zeitraum Ihres Praktikums Ihr Kind mit ins Ausland nehmen, können Sie dieses Social Top-Up beantragen.

Social Top-Up: Erstakademiker:in

Wenn Ihre Eltern keinen akademischen Abschluss haben, können Sie dieses Social Top-Up beantragen.

Social Top-Up: Erwerbstätige Studierende

Wenn Sie mindestens in den letzten sechs Monaten vor Ihrem Praktikum sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die Tätigkeit während Ihres Praktikums nicht fortsetzen können, können Sie dieses Social Top-Up beantragen. Achtung: Die Möglichkeit besteht nur, wenn ihr monatlicher Verdienst bei 450 bis 850 Euro liegt.

Green Travel

Wenn Sie sowohl die An- als auch die Abreise ohne Flugzeug und Auto absolvieren, können Sie die Sonderförderung für Green Travel beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Entfernung des Studienorts.3

Realkostenförderung

Wenn durch Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung voraussichtlich höhere auslandsbedingte Mehrkosten entstehen, können Sie einen Realkosten-Antrag zur Unterstützung Ihres Aufenthalts stellen. So können Mehrkosten etwa für Assistenz, Mobilitätstrainings oder barrierefreies Wohnen getragen werden, sofern diese nachweislich kein anderer Sozialträger übernimmt. Eine Realkostenförderung ist bis zu maximal 15.000 Euro pro Semester möglich.

Auch Studierende, die mit Ihrem Kind reisen, können einen Realkostenantrag für die entstehenden Mehrkosten im Ausland beantragen. Die Unterstützung dient zum Ausgleich der für das Kind beziehungsweise die Kinder entstehenden Mehrkosten etwa für Reise, Unterkunft oder Betreuung.

Den Antrag muss die Humboldt-Universität mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ einreichen. Wenn die Realkostenförderung für Sie in Frage kommt, melden Sie sich bitte frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus-Platz) bei der Koordination an Ihrer Fakultät oder Ihrem Institut.


  1. Die Sätze für die Green-Travel-Förderung können Sie auf der Website der Nationalen Agentur für Erasmus+ einsehen. Die Distanz zum Studienort wird mit dem Erasmus+ Entfernungs-Rechner ermittelt 

Erasmus+ bietet keinen Versicherungsschutz. Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts ausreichend abgesichert sind. Denken Sie dabei insbesondere an die Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfall-, und Krankenrücktransportversicherung. Wir weisen Sie auf das Angebot der DAAD-Gruppenversicherung hin.

Das Erasmus+ Programm bietet Ihnen auch die Möglichkeit, einen Semesteraufenthalt mit einem Praktikum zu verbinden. Der Einsatz kann im Vorfeld oder im Anschluss an das Auslandsstudium in Vollzeit, oder während des Semesters in Teilzeit erfolgen, die Dauer kann flexibel vereinbart werden.

Das Praktikum muss in jedem Fall unter der Aufsicht und Verantwortung der Gasthochschule erfolgen, also in die schriftlichen Vereinbarungen des Learning und des Grant Agreements (mehr zu diesen Dokumenten im Abschnitt "Vorbereitung des Auslandssemesters" weiter unten) aufgenommen werden. Über Ihre Möglichkeiten vor Ort erkundigen Sie sich deshalb am besten direkt bei der Partneruniversität.

Falls Sie unabhängig von einem Studienaufenthalt ein Vollzeitpraktikum von mindestens 60 Tagen machen wollen, informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer eigenständigen Praktikumsförderung über Erasmus+.

Vorbereitung des Auslandssemesters

Sie möchten am Erasmus+ Programm teilnehmen? Dann können Sie sich hier über die Bewerbung und die nächsten Schritte informieren. Denn wenn Sie die Zusage für einen Platz bekommen, gibt es ein paar wichtige Dokumente und Formalitäten zu beachten.

Um einen Austauschplatz bewerben Sie sich über Ihre Fakultät beziehungsweise Ihr Institut. Während des Bewerbungszeitraums, der in der Regel zwischen dem 1. November und 31. Januar liegt, können Sie sich für das folgende akademische Jahr bewerben: sowohl für das Winter- als auch das Sommersemester, oder für das gesamte Jahr. Die aktuelle für Sie geltende Frist finden Sie auf den Seiten Ihrer Fakultät oder Ihres Instituts.

An den Fakultäten und Instituten wird anhand von jeweils auf den Webseiten einsehbaren Kriterien eine Auswahl unter den Bewerbungen getroffen. Übliche Kriterien sind zum Beispiel der Notenschnitt, das Fachsemester, Sprachkenntnisse und die individuell geschilderte Motivation. Ein Austauschplatz ist also nicht garantiert. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor der Bewerbung von der für Sie zuständigen Erasmus-Koordination Ihrer Fakultät beziehungsweise Ihres Instituts beraten zu lassen.

Bewerbungsunterlagen

Auch die genauen Bewerbungsmodalitäten können Sie auf den Webseiten der Fakultäten und Institute nachlesen und mit der jeweiligen Erasmus-Koordination besprechen. Allgemein sollte eine Erasmus-Bewerbung jedoch aus den folgenden Unterlagen bestehen:

  • Studienbescheinigung (AGNES-Ausdruck)
  • Notenspiegel (AGNES-Ausdruck)
  • Motivationsschreiben (bitte nennen Sie akademische Gründe für das Studium an der ausgewählten Gasthochschule)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • bei Bewerbung für Master-Plätze: Bachelor-Zeugnis und aktuelle Studienbescheinigung
  • Sprachnachweis, zum Beispiel HU-Sprachzeugnis B2 oder gleichwertige Sprachnachweise wie Unicert II, TOEFL, oder für Aufenthalte in Frankreich das Abiturzeugnis mit Leistungskurs Französisch)

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung bekommen Sie von Ihrer Erasmus-Koordination ein Angebot für einen Studienplatz. Wenn Sie das Angebot annehmen, werden Sie an der Gasthochschule für den Platz nominiert.

Wenn Sie die Zusage für Ihren Studienplatz bekommen und diesen angenommen haben, erhalten Sie per E-Mail ein Formular: das Grant Agreement, oder, falls Sie in die Schweiz gehen, das Mobility Agreement.

Dieses Dokument ist Ihr Stipendienvertrag. Hierin können Sie die Details der Bewilligung, etwa die Höhe des Mobilitätszuschusses und die vereinbarte Aufenthaltsdauer prüfen, sowie Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus+ Stipendiat:in nachlesen.

Nach Ihrer Nominierung wird die Partnerhochschule Sie entweder direkt oder über die Erasmus-Koordinator:innen kontaktieren und Sie über die Bewerbungsformalitäten Ihrer Gasthochschule informieren.

Meistens müssen Sie sich entweder online bei der Partnerhochschule anmelden oder noch einmal Bewerbungsunterlagen wie ein Bewerbungsformular, das Grant Agreement und Ihr Transcript of Records einreichen.

Sobald auch die Partnerhochschule Sie angenommen hat, werden Sie dort immatrikuliert. Genauere Informationen dazu erhalten Sie direkt von der Partnerhochschule oder entnehmen es deren Webseiten für Erasmus-Studierende.

Vor Anfang Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie von Ihrer:Ihrem Erasmus-Koordinator:in eine Anleitung zur Erstellung des digitalen Learning Agreements. Im Learning Agreement legen Sie fest, welche Veranstaltungen Sie an der Partnerhochschule besuchen werden und ihre Fakultät beziehungsweise ihr Institut gibt an, wie Ihnen die Kurse an der HU anerkannt werden. Wer genau für die Anerkennungsprognose zuständig ist, erfahren Sie von Ihrer Erasmus-Koordination an Ihrer Fakultät oder ihrem Institut.

Vor der Ausreise erstellen Sie eine erste Version dieses Learning Agreements und lassen dies von Ihren Erasmus-Koordinator:innen beider Universitäten unterschreiben.

Sollten sich nach Ihrer Ankunft Änderungen ergeben, können Sie eine zweite, angepasste Version erstellen. Auch diese muss dann wieder von den Koordinator:innen beider Universitäten unterzeichnet werden.

In der Regel sollte Ihr Studienprogramm die folgende Zahl an Studienpunkten umfassen:

  • pro Semester im Vollzeitstudium 25-30 ECTS
  • bei Trimestern im Vollzeitstudium jeweils 20 ECTS
  • im Teilzeitstudium prozentual anteilig

Sollten Sie die im Learning Agreement vereinbarten ECTS nicht erreichen, müssen Sie eine Begründung in Form eines Härtefallantrags einreichen, den wir dem DAAD bei Nachfragen vorlegen müssen. Sollten Sie weniger als 15 Punkte pro Semester erreicht haben, behalten wir uns vor, das Stipendium anteilig zurückzufordern. Sollten Sie gar keine Punkte erreicht haben, müssen Sie das gesamte Stipendium zurückzahlen.

Bitte stimmen Sie das Learning Agreement zeitnah mit der:dem zuständigen Mitarbeiter:in für Anerkennungsfragen ab. Konsultieren Sie dazu bitte die Erasmus-Koordination Ihrer Fakultät beziehungsweise Ihres Instituts.

Für die sprachliche Vorbereitung auf ihren Aufenthalt erhalten Sie eine personalisierte Lizenz für einen Sprachtest in der Unterrichts- beziehungsweise Arbeitssprache. Dieser Test dient der Einstufung Ihrer Sprachkompetenzen, damit Ihnen dann der Zugang zu einem passenden, kostenfreien Online-Sprachkurs verfügbar gemacht werden kann. Informationen zu dem Test und dem dazu gehörigen Kurs sowie die Lizenz für den Zugang zu der Online-Plattform, erhalten Sie vor Ihrem Aufenthalt direkt per E-Mail.

Sie müssen sich zu jedem Semester, das Sie im Ausland verbringen werden, an der HU zurückmelden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Sie können bei der Rückmeldung für das neue Semester ein Urlaubssemester beantragen, damit das Semester nicht als Fachsemester gezählt wird und Sie gegebenenfalls auf das kostenpflichtige Semesterticket verzichten können. Das Grant Agreement (beziehungsweise das Mobility Agreement) gilt als Nachweisdokument über das Auslandsteilstudium für einen Beurlaubungsantrag beim Studierendenservice.

Nach der Ankunft

Sie sind an Ihrer Gastuniversität angekommen? Dann erhalten Sie in Kürze Ihr Erasmus+ Stipendium. Dafür benötigen wir noch ein paar Dokumente von Ihnen. Falls Sie Ihren Aufenthalt verlängern oder verkürzen möchten – oder gar abbrechen müssen, erfahren Sie hier, was zu tun ist.

Ihr Erasmus+ Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Damit Sie die erste Stipendienrate so bald wie möglich nach Ihrer Ankunft an der Partnerhochschule erhalten können, müssen uns die folgenden Unterlagen vorliegen:

  • einen Scan des Grant Agreements, welches sie schon vor der Abreise einmal unterschrieben übermittelt haben sollten
  • den Nachweis über den Absolvierten Sprachtest vom Online Language Support, zu dem Sie per E-Mail aufgefordert werden. Muttersprachler:innen müssen den Text nicht machen.
  • einen Scan des gültigen Learning Agreements, welches Sie vor der Ausreise erstellt und unterschreiben lassen haben
  • die von der Gastuniversität unterzeichnete Confirmation of Registration (Vordruck siehe Donwloads unten)

Alle Dokumente, die Sie zum Start Ihres Auslandsaufenthalts noch nicht eingereicht haben, senden Sie uns bitte so bald wie möglich per E-Mail zu.

Die zweite Stipendienrate bekommen Sie am Ende des Auslandsaufenthaltes. Dafür senden Sie die folgenden Unterlagen spätestens drei Wochen nach Studienende an der Partnerhochschule ebenfalls per E-Mail an uns:

  • die zweite Version des Learning Agreements, falls Änderungen vorgenommen wurden
  • die am Ende des Aufenthalts von der Partneruniversität unterzeichnete Confirmation for Student Stay Abroad (Vordruck siehe Downloads unten)
  • einen Nachweis über Ihre Teilnahme am Online-Survey, zu dem Sie per E-Mail durch das Beneficiary Module der Europäischen Kommission aufgefordert werden
  • Ihr Transcript of Records von der Partnerhochschule, in welchem alle von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen, Prüfungsergebnisse und erworbenen Studienpunkte vermerkt sind

Achtung: Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen können zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums führen. Nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres können Auszahlungen für vergangene Semester grundsätzlich nicht mehr garantiert werden.

Sie möchten länger als ursprünglich geplant im Ausland studieren? Dann stimmen Sie eine mögliche Verlängerung Ihres Aufenthalts mit Ihrer:Ihrem Erasmus-Koordinator:in und der Gasthochschule ab. Benutzen Sie dazu den Verlängerungsantrag (Vordruck siehe Downloads unten).

Einer Verlängerung kann zugestimmt werden, wenn Sie Ihr Erasmus-Zeitkontingent noch nicht aufgebraucht haben (siehe Erläuterungen im Abschnitt "Voraussetzungen" oben) und die Gasthochschule noch einen Platz frei hat. Dass Sie auch finanziell weiter gefördert werden können, ist nicht garantiert. Das hängt davon ab, ob noch Gelder übrig sind

Wenn Sie Ihren Aufenthalt verkürzen wollen oder müssen, informieren Sie bitte frühzeitig Ihre Erasmus-Koordination und die Abteilung Internationales. Eine Verkürzung kann sich beispielsweise durch eine komprimierte Prüfungsphase ergeben, oder durch Änderungen im Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gasthochschule, in deren Folge Sie nicht mehr genügend anerkennbare Kurse finden.

Beachten Sie, dass nur der tatsächlich an der Gasthochschule verbrachte Zeitraum förderfähig ist. Außerdem sind Sie auch bei einer Verkürzung aufgefordert, anerkennbare Leistungen für Ihren Studiengang einzubringen.

Eine Verkürzung setzt voraus, dass Sie mindestens 60 Tage im Ausland studiert haben. Ansonsten müssen Sie nachweisen, dass Sie durch höhere Gewalt (zum Beispiel Krankheit, eine Naturkatastrophe oder Streiks) gezwungen sind, Ihren Aufenthalt abzubrechen. Ein Abbruch muss immer individuell beantragt und bewilligt werden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich melden.

Zurück in Berlin

Ihr Auslandsstudium endet idealerweise mit der Anerkennung Ihrer an der Gasthochschule erbrachten Leistungen. Was Sie hierfür noch tun müssen und wie die Anerkennung abläuft lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Nach Ihrer Rückkehr an die HU können Sie sich an ihrer Fakultät beziehungsweise Ihrem Institut die im Ausland erhaltenen Studienpunkte (ECTS) für Ihr Studium anerkennen lassen.

Tragen Sie dazu die Leistungen und das entsprechende Modul aus Ihrem HU-Studiengang in den Anerkennungsnachweis (Vordruck siehe Downloads unten) ein und lassen Sie diesen von Ihrem Prüfungsamt unterschreiben. Als Nachweis Ihrer Leistungen reichen Sie das von der Partnerhochschule ausgeschriebene Transcript of Records ein. Entscheidend sind die darin bestätigten Lernergebnisse, nicht der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen, die Sie im Ausland besucht haben. Nach der Bearbeitung vom Prüfungsamt werden Sie die Anerkennung in Ihrem AGNES- Leistungsübersicht finden können.

Die Beweispflicht bei Nichtanerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen liegt bei der HU, also der für Prüfungen zuständigen Einheit an Ihrer Fakultät oder Ihrem Institut. Dies schreibt die Lissabon-Konvention vor. Sollte es Probleme bei der Anerkennung Ihrer Studienleistungen geben, haben Sie ein Recht auf Beschwerde.

Die Abteilung Internationales muss die Anerkennung Ihrer Leistungen gegenüber der Nationalen Agentur für Erasmus+ nachweisen können. Leiten Sie deswegen bitte Ihren unterschriebenen Anerkennungsnachweis per E-Mail an uns weiter. Auch wenn Sie sich dazu entscheiden keine Leistungen anerkennen zu lassen, brauchen wir den Anerkennungsnachweis. Senden Sie ihn dann einfach mit der Anmerkung „keine Anrechnung gewünscht“.

Kontakt

Für eine individuelle Beratung und Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Erasmus-Koordination ihrer Fakultät beziehungsweise Ihres Instituts.

Studi-Blogs aus dem Erasmus-Studium

    • Zei­na in Pa­ris

      HU-Botschafter:innen

      Ich bin Zeina und studiere im vierten Mastersemester Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Politik. Aktuell verbringe ich ein Semester an der renommierten Sciences Po in Paris. Für mich bedeutet dieser Austausch eine Reise der Selbstentdeckung. Voilà – seid dabei!

    • Ca­ro in Ko­pen­ha­gen

      HU-Botschafter:innen

      Hej! Ich bin Caro und studiere Rechtswissenschaften an der HU. Mein siebtes Semester werde ich im Rahmen von Erasmus+ an der University of Copenhagen in Dänemark verbringen. Ich freue mich darauf, meinen Unialltag, Reisen und neue Erfahrungen hier mit euch zu teilen!

      Porträt von Caro.
    • Jem­i­ma in Rom

      HU-Botschafter:innen

      Ciao! Ich bin Jemima und studiere im Master Englische Literatur in Berlin. Dieses Sommersemester verbringe ich mit dem Erasmus+ Programm an der Sapienza Universität in Rom. In meinem Blog berichte ich in den nächsten Wochen über meine Erfahrungen und Abenteuer in Italien.

      Porträt von Jemina.
    • Tom in Os­lo

      HU-Botschafter:innen

      Hei! Jeg heter Tom. (Hey, ich bin Tom.) Ich studiere Geographie und Sport an der HU, um Lehrer zu werden. Ich bin schon im Master und dies ist mein zweites Mal im Ausland. Ich verbringe das Semester an der University of Oslo in Norwegen und teile hier mein Abenteuer mit euch.

      Porträt von Tom.