Praktikum
Studierende von HU und Charité können Erasmus-Förderung für Auslandspraktika bekommen. Welche Pauschalen es gibt, unter welchen Bedingungen Sie sich bewerben können und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Wenn Sie an der HU oder an der Charité immatrikuliert sind und einen Praktikumsplatz im Ausland gefunden haben, können Sie sich für Förderung durch das Programm Erasmus+ bewerben. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Voraussetzungen, den Bewerbungsprozess, die Förderung und verschiedene Top-Ups. Alle hierfür benötigten Dokumente können Sie direkt herunterladen. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über alle Abläufe und können die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Urlaub, Wochenenden und Versicherungsschutz nachlesen.
Anforderungen an Bewerber:innen
- Damit Ihr Praktikumsvorhaben für die Förderung in Frage kommt, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung als Studierende:r an der HU oder an der Charité immatrikuliert sein.
- Der Zeitraum der Förderung kann dann bis zu einem Jahr nach Ihrem Studienabschluss liegen.
- Wichtig ist, dass sich Ihr Status während des Praktikums nicht ändert, Sie in der Zeit des Aufenthalts also durchgehend immatrikuliert oder exmatrikuliert bleiben.
- Sie müssen außerdem eine Private Anschrift in Deutschland haben.
- Außerdem ist entscheidend, dass Sie über Kenntnisse der Arbeitssprache verfügen. Als Minimum ist Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachzuweisen.
- Ein Sprachnachweis ist nicht erforderlich, wenn es sich bei der Arbeitssprache um Ihre Muttersprache handelt.
Anforderungen an das Praktikum
- Ihr Vorhaben kann gefördert werden, wenn es eine inhaltliche Verbindung zu Ihrem Studium hat.
- Für die Förderung kommen ausschließlich Vollzeitpraktika in Frage. Als Vollzeit gelten 35 oder mehr Stunden pro Woche, im Lehramt sind es 12 Stunden in der Woche.
Das Praktikum darf mindestens zwei und maximal 6 Monate dauern, maßgeblich ist dafür der EU-Rechner1.
- Beachten Sie außerdem, dass über Erasmus+ nur Praktika gefördert werden können, die in einem der teilnehmenden Programmländer stattfinden.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie je Studienphase für maximal 12 Monate von Erasmus+ gefördert werden können. Dies gilt für Auslandssemester und Auslandspraktika zusammen. Eine Ausnahme bilden die Staatsexamen, hier beträgt die maximale Förderdauer 24 Monate.
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Der HU-Rechner ist ein Tool des DAAD, das wir zur Berechnung der Praktikumsdauer verwenden. Teilweise unterscheidet sich die Anzahl der Tage aus eigenen Rechnungen von denen des EU-Rechners. ↩
Die Bewerbung für die Förderung Ihres Auslandspraktikums findet in zwei Schritten statt, bei denen jeweils mehrere Dokumente einzureichen sind. Bitte bewerben Sie sich mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Praktikumsstart ausschließlich über unser Bewerbungsportal.
Für HU-Studierende: https://huberlin.moveon4.de/form/64d0e42f00e8c438e80412ae/deu
Für Charité-Studierende: https://huberlin.moveon4.de/form/667e9a7b871d5a968a08729a/deu
Ihre Unterlagen werden vom Erasmus+ Team Praktikum geprüft, bevor wir Ihnen per E-Mail „grünes Licht“ für den zweiten Schritt der Bewerbung geben.
Achtung: Die Bewerbung muss vor dem Start Ihres Praktikums vollständig abgeschlossen sein. Eine Förderung von laufenden oder abgeschlossenen Praktika ist nicht möglich.
Die Erasmus-Förderung erfolgt taggenau anhand von Pauschalen. Bitte achten Sie deshalb darauf, auf den Erasmus-Dokumenten genau den Zeitraum vom ersten bis zum letzten Arbeitstag anzugeben (extra Wochenenden oder Urlaub werden nicht gezählt).
Die Förderungspauschalen richten sich nach Gruppen der Programmländer:
Ländergruppe 1 – monatlich 750 Euro
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2 – monatlich 690 Euro
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 – monatlich 640 Euro
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Das Erasmus-Programm sieht für einige Personengruppen die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung vor, der sogenannten Social Top-Ups. Außerdem kann eine Sonderförderung für umweltschonende Reisemittel beantragt werden.
Als Social Top-Ups können zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung monatlich 250 Euro gezahlt werden. Die Beantragung steht den unten genannten Personengruppen frei, wobei jeweils nur ein Top-Up beantragt werden kann. Green Travel steht grundsätzlich allen Bewerber:innen offen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die einzelnen Möglichkeiten der Zusatzförderung.
Social Top-Up: Studierende mit Behinderung
Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie entweder einen Grad der Behinderung von 20 oder mehr haben, oder wenn Sie wegen einer chronischen Erkrankung bei Ihrem Auslandsaufenthalt Mehrkosten erwarten.
Social Top-Up: Studierende mit Kind
Wenn Sie für den gesamten Zeitraum Ihres Praktikums Ihr Kind mit ins Ausland nehmen, können Sie dieses Social Top-Up beantragen.
Social Top-Up: Erstakademiker:in
Wenn Ihre Eltern keinen akademischen Abschluss haben, können Sie dieses Social Top-Up beantragen. Social Top-Up: Erwerbstätige StudierendeWenn Sie mindestens in den letzten sechs Monaten vor Ihrem Praktikum erwerbstätig waren und diese Beschäftigung während Ihres Praktikums nicht fortsetzen können, können Sie dieses Social Top-Up beantragen.
Green Travel
Wenn Sie sowohl die An- als auch die Abreise ohne Flugzeug und Auto absolvieren, können Sie die Sonderförderung für Green Travel beantragen.
Achtung: Bitte benutzen Sie die jeweiligen Antragsdokumente (unter "Downloads") und schicken Sie Ihren Antrag unbedingt vor Beginn des Praktikums per E-Mail an das Erasmus+ Team.
Vor der Erasmus-Bewerbung
- Die Akquise eines geeigneten Praktikumsplatzes inklusive Vereinbarung des Praktikumszeitraums liegen in Ihrer Verantwortung.
- Falls es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Prüfungsbüro die Anerkennung und lassen sich das Dokument „Interessensbekundung“ (siehe Abschnitt „Bewerbung“ weiter oben) unterschreiben.
- Bitte prüfen Sie ebenfalls selbstständig, ob die Fördervoraussetzungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“ weiter oben) erfüllt sind.
Einreichen der Erasmus-Bewerbung
- Die Bewerbung muss vor dem Start Ihres Praktikums vollständig abgeschlossen sein. (Siehe Abschnitt „Bewerbung“ weiter oben.)
Zum Start des Praktikums
- Lassen Sie sich am ersten Arbeitstag das Dokument "Arrival" unterschreiben und laden Sie es im MoveOn Portal hoch. Sobald das erledigt ist, können wir Ihnen die erste Rate Ihrer Erasmus-Förderung überweisen.
Während des Praktikums
- Wenn sich während Ihres Praktikums Änderungen ergeben, laden Sie spätestens 30 Tage vor dem ursprünglichen Ende Ihres Aufenthalts das Dokument "Changes" zusammen mit Ihrer aktualisierten Versicherungsauskunft im MoveOn Portal hoch.
Zum Ende des Praktikums
- Lassen Sie sich am letzten Arbeitstag das Dokument Departure unterschreiben und laden Sie es im MoveOn Portal hoch.
- Kurz nach Ende Ihres Praktikums erhalten Sie außerdem eine E-Mail mit dem Link zu einer Online-Befragung von der EU. Wenn das „Departure“-Dokument vorliegt und die Umfrage ausgefüllt ist, können wir Ihnen die zweite Rate Ihrer Erasmus-Förderung überweisen.
Kann ich während des Praktikums Urlaub nehmen? Läuft die Förderung an Feiertagen und Wochenenden weiter?
Die Erasmus-Förderung für Auslandspraktika erfolgt taggenau. Urlaub und andere freie Tage können durch Erasmus+ nicht gefördert werden. Wenn Sie in Absprache mit Ihrem Praktikumsunternehmen Urlaub nehmen, melden Sie vorab dem Erasmus-Team Praktikum per E-Mail von wann bis wann Sie Ihr Praktikum unterbrechen. Wir berechnen die Förderung anschließend neu. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie insgesamt nicht die Mindest-Förderdauer unterschreiten und damit Ihren Förderanspruch verlieren!
Bin ich im Ausland versichert? Welche Versicherungen muss ich abschließen?
Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kommission noch die Nationale Agentur DAAD, noch die Humboldt-Universität zu Berlin haften für Schäden, die im Zusammenhang mit von Erasmus+ geförderten Praktika entstehen.
Der Projektträger ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz der Geförderten sicherzustellen. Für Praktika sind der Abschluss einer Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung (für Studierende der Medizin auch einer Berufshaftpflichtversicherung) sowie einer Krankenversicherung (inkl. Rückführungsversicherung) verpflichtend. Außerdem sollten eine Lebens- und Reiseversicherung abgeschlossen werden.
Für alle Teilnehmenden am Programm Erasmus+ (auch Absolvent:innen) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Kontakt
Wir sind gern für Ihr Anliegen da und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Bitte senden Sie uns eine E-Mail über den Button.
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Lisa Draser
Studierendenmobilität für Praktikum | Lehrendenmobilität | Gruppenprogramme
Global Mobility Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 2264 lisa.draser@hu-berlin.de +49 30 2093 46717 -
Ruben Assmann
Studierendenmobilität für Praktikum | Mitarbeitendenmobilität für Fort- und Weiterbildung
Global Mobility Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 2264 ruben.assmann@hu-berlin.de +49 30 2093 46735
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