International

Prak­ti­kum

Ein Sozialarbeiter spricht mit einem Flüchtling
Die Förderung über das Programm ist sehr flexibel. Mehrere Studierende haben Praktika in der Geflüchtetenhilfe im europäischen Ausland absolviert. Foto: shironosov / istockphoto.com

Studierende von HU und Charité können Erasmus-Förderung für Auslandspraktika bekommen. Welche Pauschalen es gibt, unter welchen Bedingungen Sie sich bewerben können und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Wenn Sie an der HU oder an der Charité immatrikuliert sind und einen Praktikumsplatz im Ausland gefunden haben, können Sie sich für Förderung durch das Programm Erasmus+ bewerben. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Voraussetzungen, den Bewerbungsprozess, die Förderung und verschiedene Top-Ups. Alle hierfür benötigten Dokumente können Sie direkt herunterladen. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über alle Abläufe und können die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Urlaub, Wochenenden und Versicherungsschutz nachlesen.

Anforderungen an Bewerber:innen

  • Damit Ihr Praktikumsvorhaben für die Förderung in Frage kommt, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung als Studierende:r an der HU oder an der Charité immatrikuliert sein.
  • Der Zeitraum der Förderung kann dann bis zu einem Jahr nach Ihrem Studienabschluss liegen.
  • Wichtig ist, dass sich Ihr Status während des Praktikums nicht ändert, Sie in der Zeit des Aufenthalts also durchgehend immatrikuliert oder exmatrikuliert bleiben.
  • Sie müssen außerdem eine Private Anschrift in Deutschland haben.
  • Außerdem ist entscheidend, dass Sie über Kenntnisse der Arbeitssprache verfügen. Als Minimum ist Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachzuweisen.
  • Ein Sprachnachweis ist nicht erforderlich, wenn es sich bei der Arbeitssprache um Ihre
  • Muttersprache handelt.

Anforderungen an das Praktikum

  • Ihr Vorhaben kann gefördert werden, wenn es eine inhaltliche Verbindung zu Ihrem Studium hat.
  • Für die Förderung kommen ausschließlich Vollzeitpraktika in Frage. Als Vollzeit gelten 35 oder mehr Stunden pro Woche, im Lehramt sind es 12 Stunden in der Woche.

Das Praktikum darf mindestens zwei und maximal 12 Monate (60 bis 360 Tage) dauern, maßgeblich ist dafür der EU-Rechner1.

  • Beachten Sie außerdem, dass über Erasmus+ nur Praktika gefördert werden können, die in einem der teilnehmenden Programmländer stattfinden.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie je Studienphase für maximal 12 Monate von Erasmus+ gefördert werden können. Dies gilt für Auslandssemester und Auslandspraktika zusammen. Eine Ausnahme bilden die Staatsexamen, hier beträgt die maximale Förderdauer 24 Monate.


  1. Der HU-Rechner ist ein Tool des DAAD, das wir zur Berechnung der Praktikumsdauer verwenden. Teilweise unterscheidet sich die Anzahl der Tage aus eigenen Rechnungen von denen des EU-Rechners. 

Die Bewerbung für die Förderung Ihres Auslandspraktikums findet in zwei Schritten statt, bei denen jeweils mehrere Dokumente einzureichen sind. Bitte schicken Sie alle Unterlagen per E-Mail an das Erasmus+ Team.

Schritt eins:

  • Interessensbekundung
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis über Kenntnisse der Arbeitssprache im Praktikumsunternehmen (mindestens B2-Niveau, nicht älter als zwei Jahre; entfällt, wenn Arbeitssprache gleich Muttersprache ist)

Ihre Unterlagen werden vom Erasmus+ Team Praktikum geprüft, bevor wir Ihnen per E-Mail „grünes Licht“ für den zweiten Schritt der Bewerbung geben.

Schritt zwei:

  • Learning Agreement mit Unterschrift des Praktikumsunternehmens
  • Versicherungsauskunft
  • optional: Anträge für Green Travel und/oder Social Top-Ups (siehe Abschnitt „Zusatzförderung“ weiter unten)
  • Reichen Sie außerdem das folgende Dokument mit Unterschrift im Original per Post bei uns ein Grant Agreement

Achtung: Die Bewerbung muss vor dem Start Ihres Praktikums vollständig abgeschlossen sein. Eine Förderung von laufenden oder abgeschlossenen Praktika ist nicht möglich. 

Die Erasmus-Förderung erfolgt taggenau anhand von Pauschalen. Bitte achten Sie deshalb darauf, auf den Erasmus-Dokumenten genau den Zeitraum vom ersten bis zum letzten Arbeitstag anzugeben (extra Wochenenden oder Urlaub werden nicht gezählt).

Die Förderungspauschalen richten sich nach Gruppen der Programmländer:  

Ländergruppe 1 – monatlich 750 Euro

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Ländergruppe 2 – monatlich 690 Euro

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 

Ländergruppe 3 – monatlich 640 Euro

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Das Erasmus-Programm sieht für einige Personengruppen die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung vor, der sogenannten Social Top-Ups. Außerdem kann eine Sonderförderung für umweltschonende Reisemittel beantragt werden.

Als Social Top-Ups können zusätzlich zur regulären Erasmus-Förderung monatlich 250 Euro gezahlt werden. Die Beantragung steht den unten genannten Personengruppen frei, wobei jeweils nur ein Top-Up beantragt werden kann. Green Travel steht grundsätzlich allen Bewerber:innen offen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die einzelnen Möglichkeiten der Zusatzförderung.

Social Top-Up: Studierende mit Behinderung

Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie entweder einen Grad der Behinderung von 20 oder mehr haben, oder wenn Sie wegen einer chronischen Erkrankung bei Ihrem Auslandsaufenthalt Mehrkosten erwarten.

Social Top-Up: Studierende mit Kind

Wenn Sie für den gesamten Zeitraum Ihres Praktikums Ihr Kind mit ins Ausland nehmen, können Sie dieses Social Top-Up beantragen.

Social Top-Up: Erstakademiker:in

Wenn Ihre Eltern keinen akademischen Abschluss haben, können Sie dieses Social Top-Up beantragen. Social Top-Up: Erwerbstätige StudierendeWenn Sie mindestens in den letzten sechs Monaten vor Ihrem Praktikum erwerbstätig waren und diese Beschäftigung während Ihres Praktikums nicht fortsetzen können, können Sie dieses Social Top-Up beantragen.

Green Travel

Wenn Sie sowohl die An- als auch die Abreise ohne Flugzeug und Auto absolvieren, können Sie die Sonderförderung für Green Travel beantragen.

Achtung: Bitte benutzen Sie die jeweiligen Antragsdokumente (unter "Downloads") und schicken Sie Ihren Antrag unbedingt vor Beginn des Praktikums per E-Mail an das Erasmus+ Team.

Vor der Erasmus-Bewerbung

  • Die Akquise eines geeigneten Praktikumsplatzes inklusive Vereinbarung des Praktikumszeitraums liegen in Ihrer Verantwortung.
  • Falls es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Prüfungsbüro die Anerkennung und lassen sich das Dokument „Interessensbekundung“ (siehe Abschnitt „Bewerbung“ weiter oben) unterschreiben.
  • Bitte prüfen Sie ebenfalls selbstständig, ob die Fördervoraussetzungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“ weiter oben) erfüllt sind.

Einreichen der Erasmus-Bewerbung

  • Die Bewerbung muss vor dem Start Ihres Praktikums vollständig abgeschlossen sein. (Siehe Abschnitt „Bewerbung“ weiter oben.)

Zum Start des Praktikums

  • Lassen Sie sich am ersten Arbeitstag das Dokument "Arrival" unterschreiben und schicken Sie es uns per E-Mail. Sobald das erledigt ist, können wir Ihnen die erste Rate Ihrer Erasmus-Förderung überweisen.

Während des Praktikums

  • Wenn sich während Ihres Praktikums Änderungen ergeben, schicken Sie uns bis zu 30 Tage vor dem ursprünglichen Ende Ihres Aufenthalts das Dokument "Changes" per E-Mail zu.

Zum Ende des Praktikums

  • Lassen Sie sich am letzten Arbeitstag das unterschreiben und schicken Sie es uns per E-Mail
  • Kurz nach Ende Ihres Praktikums erhalten Sie außerdem eine E-Mail mit dem Link zu einer Online-Befragung von der EU. Wenn das „Departure“-Dokument vorliegt und die Umfrage ausgefüllt ist, können wir Ihnen die zweite Rate Ihrer Erasmus-Förderung überweisen.

Kann ich während des Praktikums Urlaub nehmen? Läuft die Förderung an Feiertagen und Wochenenden weiter?

Die Erasmus-Förderung für Auslandspraktika erfolgt taggenau. Urlaub und andere freie Tage können durch Erasmus+ nicht gefördert werden. Wenn Sie in Absprache mit Ihrem Praktikumsunternehmen Urlaub nehmen, melden Sie vorab dem Erasmus-Team Praktikum per E-Mail von wann bis wann Sie Ihr Praktikum unterbrechen. Wir berechnen die Förderung anschließend neu. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie insgesamt nicht die Mindest-Förderdauer unterschreiten und damit Ihren Förderanspruch verlieren!

Bin ich im Ausland versichert? Welche Versicherungen muss ich abschließen?

Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kommission noch die Nationale Agentur DAAD, noch die Humboldt-Universität zu Berlin haften für Schäden, die im Zusammenhang mit von Erasmus+ geförderten Praktika entstehen.

Der Projektträger ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz der Geförderten sicherzustellen. Für Praktika sind der Abschluss einer Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung (für Studierende der Medizin auch einer Berufshaftpflichtversicherung) sowie einer Krankenversicherung (inkl. Rückführungsversicherung) verpflichtend. Außerdem sollten eine Lebens- und Reiseversicherung abgeschlossen werden. 

Für alle Teilnehmenden am Programm Erasmus+ (auch Absolvent:innen) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.

Kontakt

Wir sind gern für Ihr Anliegen da und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Bitte senden Sie uns eine E-Mail über den Button.