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Eras­mus+ Leh­re

Mit Erasmus+ können Sie für 2 – 14 Tage an eine Partnerhochschule in Europa gehen, um dort zu lehren. Foto: Matthias Heyde

Wer an der HU unterrichtet, kann im Rahmen des Erasmus Programms eine Partnerhochschule für einen kurzen Lehraufenthalt besuchen. Hier erfahren Sie, welche Förderung Sie für Ihr Vorhaben beantragen können und was es dabei zu beachten gilt.

Mit Erasmus+ Lehre können HU-Mitarbeitende mit Lehrauftrag (einschließlich Doktorand:innen) an Partneruniversitäten im Ausland unterrichten. Solche Lehraufenthalte können dann gefördert werden, wenn sie an einer Partnerhochschule in einem der am Erasmus-Programm teilnehmenden Programmländer stattfinden. Sie können Mittel auch beantragen, um Gastdozierende aus dem Ausland einzuladen.

Eine Lehrmobilität kann gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zwischen der HU und der gewählten Partnerhochschule besteht ein gültiger Erasmus-Vertrag zur Lehrmobilität (zur aktuellen Liste der Kooperationen).
  • Der geplante Aufenthalt dauert mindestens zwei bis maximal 14 Tage. Vor und nach dem Aufenthalt kann außerdem jeweils ein Reisetag gefördert werden.
  • Das Lehrdeputat beträgt mindestens acht Stunden pro Woche (für jeden weiteren Aufenthaltstag darüber hinaus wird die minimale Stundenanzahl anteilig berechnet).
  • Spätestens einen Monat vor der gewünschten Dienstreise sind alle Antragsdokumente eingereicht.

Wenn mehr Förderung beantragt wird als Mittel vorhanden sind, findet eine Auswahl statt. Die Kriterien dabei sind:

  • Zweck der Reise (inhaltliche beziehungsweise fachliche Relevanz für den Arbeitsbereich, zum Beispiel Einbindung der Lehraktivitäten und Lehrerfahrung in die Lehre an der HU, Aufbau gemeinsamer Lehrangebote mit Lehrenden der Partnerinstitution)
  • Anzahl der bereits erfolgten Dienstreisen pro Person (Erstanträge werden bevorzugt berücksichtigt)
  • Mehrwert für die HU im Rahmen der Internationalisierungsstrategie
  • Art des Arbeitsverhältnisses zur HU (fest angestellte Lehrende werden bevorzugt berücksichtigt)

Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Dienstreise mit einer Tagegeldpauschale gefördert werden, deren Höhe vom Zielland abhängig ist. Außerdem gibt es eine Fahrkostenpauschale, die sich nach der zurückzulegenden Distanz richtet. Die jeweiligen Sätze finden Sie hier.  

Tagegeldpauschale für Arbeitstage und zusätzliche Reisetage

  • Gruppe 1 – Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden): 180 Euro pro Tag
  • Gruppe 2 – Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern): 160 Euro pro Tag
  • Gruppe 3 – Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn): 140 Euro pro Tag

Achtung: Feiertage und Urlaub können aus Erasmus-Sicht mit Ihrer Dienstreise verbunden, aber nicht gefördert werden. Bitte informieren Sie uns vor Beginn Ihrer Reise, wenn sie diese mit einem privaten Aufenthalt verbinden möchten.

Fahrtkostenpauschale für An- und Abreise sowie Transfers

Der Erasmus+ Entfernungsrechner, ermittelt die Luftlinie von Berlin zum Zielort. Die Pauschale richtet sich dann nach der Reisedistanz:

  • 10 – 99 Kilometer: 28 Euro (mit Green Travel: 56 Euro)
  • 100 – 499 Kilometer: 211 Euro (mit Green Travel: 285 Euro)
  • 500 – 1.999 Kilometer: 309 Euro (mit Green Travel: 417 Euro)
  • 2.000 – 2.999 Kilometer: 395 Euro (mit Green Travel: 535 Euro)
  • 3.000 – 3.999 Kilometer: 580 Euro (mit Green Travel: 785 Euro)
  • 4.000 – 7.999 Kilometer: 1.188 Euro
  • 8.000 oder mehr Kilometer: 1.735 Euro

Achtung: Die HU ist verpflichtet, diese Pauschalbeiträge Ihrem Finanzamt anzuzeigen. Die Leistungen sind steuerpflichtig. Wir empfehlen daher, alle Belege für Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem dienstlichen Aufenthalt gut aufzubewahren und im folgenden Kalenderjahr im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches gegenüber Ihrem Finanzamt geltend zu machen.

Die Beantragung einer Lehrmobilitätsförderung ist kurzfristig möglich. Wichtig ist, dass alle benötigen Unterlagen vor dem Start Ihrer Dienstreise vorliegen. Eine Förderung von abgeschlossenen oder laufenden Lehraufenthalten ist nicht möglich.

Vorbereitung

  • Bevor Sie die Erasmus-Förderung beantragen, besprechen Sie bitte mit dem Erasmus-Team die finanzielle Umsetzbarkeit Ihres Vorhabens und den damit verbundenen organisatorischen Schritten.
  • Bitte klären Sie ebenfalls vorab die Befürwortung des Lehraufenthaltes durch Ihre:n Vorgesetzte:n.
  • Bitte informieren Sie sich im Intranet der HU auf den Seiten zu „Mobilität & Reisen“ zur sogenannten A1-Bescheinigung!

Beantragung

Bitte senden Sie die folgenden Dokumente per E-Mail an das Erasmus-Team:   

  • einen ausgefüllten und von Ihnen, Ihren Vorgesetzten und der Fakultät oder dem Institut unterzeichneten Dienstreiseantrag
  • eine Einladung der Partnerhochschule, aus der der Zeitraum des geplanten Aufenthalts und die Anzahl der Lehrstunden hervorgehen
  • das Mobility Agreement, welches Sie bitte ausgefüllt und von der Partneruni unterzeichnet digital an uns weiterleiten
  • Optional zur Beantragung zusätzlicher Förderung: ausgefülltes Green Travel 

Folgendes Dokument reichen Sie bitte im Original per Post oder persönlich beim Erasmus+ Team ein:  

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Grant Agreement    

    Während des Aufenthalts

    Mit dem Letter of Confirmation (Download) bestätigt die Partneruniversität, dass Sie der Vereinbarung nachgekommen sind. Bitte lassen Sie das Dokument an Ihrem letzten Arbeitstag vor Ort unterschreiben und stempeln. Danach reichen Sie es bitte per E-Mail beim Erasmus-Team ein.

Nach dem Aufenthalt

Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Bitte beantworten Sie die Fragen vollständig.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass wir aktuell ausschließlich handschriftliche Unterschriften (per Scan) akzeptieren können!

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich zu den oben genannten Erasmus-Pauschalen weitere Förderung beantragen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:

Top-Up: Green Travel

Wenn Sie die An- und Abreise ohne Flugzeug, Auto oder Boot absolvieren, können Sie die Sonderförderung für Green Travel beantragen. Der Antrag muss vor Beginn der Dienstreise per E-Mail beim Erasmus-Team eingegangen sein.

Achtung: Sollten Sie den Antrag eingereicht haben und sich Ihre Pläne ändern, sodass Sie und Sie doch mit Flugzeug oder Auto reisen, informieren Sie uns bitte umgehend.

Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung

Sie haben eine Zusage für die Förderung Ihres Auslandsaufenthaltes bekommen und haben einen Grad der Behinderung von mindestens 20, oder eine chronische Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt? Dann können Sie einen Realkostenantrag stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD.

Achtung: Diesen Antrag müssen Sie mindestens zwei Monate vor Beginn Ihrer Dienstreise stellen. Nehmen Sie bitte so früh wie möglich mit uns Kontakt per E-Mail auf.

Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind

Ihr Auslandsaufenthalt wird mit Erasmus+ gefördert und Sie reisen mit einem oder mehreren Kindern? Dann können Sie einen Realkostenantrag stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD. Achtung: Diesen Antrag müssen Sie mindestens zwei Monate vor Beginn Ihrer Dienstreise stellen. Nehmen Sie bitte so früh wie möglich mit uns Kontakt per E-Mail auf.

Kontakt

Wir sind gern für Ihr Anliegen da und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren. Bitte senden Sie uns eine E-Mail über den Button.