Erasmus+ für Soziale Teilhabe, Inklusion und Diversität
Sie möchten raus in die Welt und sehen sich mit individuellen Hürden konfrontiert? Vielleicht haben Sie eine Behinderung oder müssen Betreuungsaufgaben nachkommen? Eventuell sind Sie Erstakademiker:in oder arbeiten neben dem Studium? Erasmus+ bietet zusätzliche Förderung!
Damit möglichst viele Personen internationale Austauscherfahrungen machen können, fördert Erasmus+ soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Damit begegnet das von der Europäischen Kommission getragene Programm gesellschaftlichen Herausforderungen und setzt sich für europäische Werte ein. Konkret gibt es zu diesem Zweck:
- offenere, flexiblere Beratungs- und Unterstützungsformate
- vielfältigere und flexiblere Formen der Mobilität – etwa Kurzzeitaufenthalte, virtuelle und hybride Mobilität, sowie die Förderung von Gruppenprogrammen
- zusätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber, welche Unterstützungsangebote1 für Sie bereitstehen. Die Zielgruppen der Zusatzförderung sind Personen mit Behinderung (Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent) oder chronischen Erkrankungen, Personen mit Kindern, sowie studentische Erstakademiker:innen und erwerbstätige Studierende.
Detailliertere Erläuterungen zu Förderbedingungen, Beantragung und Abläufen finden Sie auf den Seiten für Studierende (Studienaufenthalte und Praktika) und für Mitarbeitende (Lehraufenthalte sowie Fort- und Weiterbildungen). Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie ebenfalls eine Übersicht zum Unterstützungsangebot sowie ausführliche Informationen zu den Förderkriterien einsehen.
Wenn Sie als Student:in zu mindestens einer der genannten Personengruppen gehören, haben Sie die Möglichkeit für Ihren Erasmus+ Aufenthalt eine zusätzliche Förderpauschale, ein sogenanntes "Social Top-Up", zu beantragen.
Bei Langzeitaufenthalten von 60 bis 360 Tagen beträgt das Top-Up 250 Euro im Monat. Es muss zusammen mit der regulären Erasmus+ Förderung beantragt werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie mit den Erasmus+ Dokumenten automatisch. Die Erfüllung der Förderkriterien muss in der Regel durch eine ehrenwörtliche Erklärung, teilweise auch durch zusätzliche Belege nachgewiesen werden.
Für Kurzzeitaufenthalte können Sie ein einmaliges Top-Up erhalten. Bei Aufenthalten mit einer Dauer von 5 bis 14 Tagen beträgt die Zusatzförderung 100 Euro; für Aufenthalte von 15 bis 30 Tagen können Sie 150 Euro zusätzlich beantragen.
Wenn Sie mit Kindern am Erasmus+ Programm teilnehmen, können Sie auch eine Förderung der real entstehenden Mehrkosten beantragen. Dies empfiehlt sich, wenn die entstehenden Mehrkosten im Ausland durch das Top-Up nicht ausgeglichen werden können.
Der Realkostenzuschuss für Programmteilnehmende mit Kindern …
- ... dient während des Aufenthaltes der Finanzierung auslandsbedingter Mehrkosten für das Kind beziehungsweise die Kinder.
- … beträgt für Studierende maximal 15.000 Euro pro Semester und Auslandsaufenthalt, beziehungsweise 30.000 Euro pro Studienjahr und Aufenthalt.
- … beträgt für Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte maximal 15.000 Euro pro Auslandsaufenthalt.
Die genannten Summen gelten unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder. Die Fördermittel beantragen Sie über Ihre Ansprechpartner:innen in der Abteilung Internationales. Wir empfehlen, eine persönliche Beratung zu vereinbaren, damit wir Sie bei allen Schritten unterstützen können. Ihr Antrag wird von der Abteilung Internationales geprüft und dann zur Beurteilung an den DAAD weitergeleitet.
Achtung: Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehr als zwei Monate dauern. Bitte beantragen Sie die Zusatzförderung entsprechend rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt!
Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, können Sie auch eine Förderung der real entstehenden Mehrkosten beantragen. Dies empfiehlt sich, wenn die entstehenden Mehrkosten im Ausland durch das Top-Up nicht ausgeglichen werden können.
Der Realkostenzuschuss für Programmteilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung …
- ... dient während des Aufenthaltes der Finanzierung auslandsbedingter Mehrkosten auf Grund der Behinderung oder chronischen Erkrankung.
- … beträgt für Studierende maximal 15.000 Euro pro Semester und Auslandsaufenthalt, beziehungsweise 30.000 Euro pro Studienjahr und Aufenthalt.
- … beträgt für Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte maximal 15.000 Euro pro Auslandsaufenthalt.
Die Fördermittel beantragen Sie über Ihre Ansprechpartner:innen in der Abteilung Internationales. Wir empfehlen, eine persönliche Beratung zu vereinbaren, damit wir Sie bei allen Schritten unterstützen können. Ihr Antrag wird von der Abteilung Internationales geprüft und dann zur Beurteilung an den DAAD weitergeleitet.
Achtung: Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehr als zwei Monate dauern. Bitte beantragen Sie die Zusatzförderung entsprechend rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt!
Kontakt
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Christina Bohle
Referatsleitung | Erasmus+ Hochschulkoordination
Global Mobility Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 2265 christina.bohle@hu-berlin.de +49 30 2093 46715
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