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Kran­ken­ver­si­che­rung und Ge­sund­heit

Seit über 300 Jahren Krankenhaus und seit 1927 Fakultät der Humboldt-Universität: Die Charité – Universitätsmedizin Berlin behandelt Patient:innen, bildet Ärzt:innen aus und forscht zu medizinischen Themen auf Spitzenniveau. Foto: Stefan Klenke

In Deutschland gilt generell die Pflicht, krankenversichert zu sein. Um sich zu immatrikulieren, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, müssen Sie eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Hier erfahren Sie, wie das geht.

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Video: Health Insurance for International Students and Researchers. Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin.

Krankenversicherung für Studierende

Studierende aus der Europäischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Bringen Sie ihre Europäische Krankenversichertenkarte European Health Insurance Card (EHIC) mit. Damit können Sie in Deutschland Ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung nachweisen.

Den Anspruch müssen Sie zunächst anerkennen lassen. Dafür kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche deutsche Krankenkasse (siehe die unten genannten Studienberater:innen) und legen Sie Ihre gültige europäische Krankenversicherungskarte vor (oder reichen diese per E-Mail ein). Die Krankenkasse übermittelt der Humboldt-Universität dann den Nachweis, der für die Immatrikulation benötigt wird.

Bei Arztbesuchen können Sie die von Ihnen gewählte Krankenkasse nennen.

Studierende aus Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien

Mit diesen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Verfahren Sie ebenso wie Studierende aus der Europäischen Union (siehe oben). Bei notwendigen ärztlichen Behandlungen müssen Sie sich allerdings erneut an die gewählte Krankenkasse wenden.

In der Zeit vor dem Semesterbeginn haben Sie noch keinen Studierendenstatus. Bis dahin sind Sie für Ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Das gilt zum Beispiel für Teilnehmende an den Intensiv-Sprachkursen vor Semesterbeginn. Wir empfehlen Ihnen, für den Zeitraum von der Reise bis zum Semesterbeginn eine Reiseversicherung abzuschließen, das kann auch bei der Visabeantragung hilfreich sein.

Mit der Immatrikulation zum Sommersemester haben Sie ab dem 1. April den Studierendenstatus, mit der Immatrikulation zum Wintersemester haben Sie ab dem 1. Oktober den Studierendenstatus. Damit haben Sie ab diesem Datum Ihren Krankenversicherungsschutz nachgewiesen. Über die Universität stehen Sie darüber hinaus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, was den direkten Weg zur und von der Universität betrifft sowie studienbezogene Tätigkeiten, die mit der Universität in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Versicherungspflicht: Studierende, die in ihrem Heimatland eine private Krankenversicherung haben, werden dennoch in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Befreiung von der Versicherungspflicht: Nach einer persönlichen Beratung (zum Beispiel bei der AOK, BARMER, DAK, Die Techniker; siehe die unten genannten Studienberater:innen) kann auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen. In dem Fall erhalten Sie die „Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht“. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie während der gesamten Studienzeit in Deutschland zu keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr wechseln können, wenn Sie von dieser Versicherungspflicht erst einmal befreit sind.

Für eine unkomplizierte Abrechnung beim Arzt oder im Krankenhaus empfehlen wir eine deutsche Krankenversicherung.

Krankenversicherung für Forschende

In Deutschland gibt es sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen. Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern können, hängt in der Regel davon ab, ob Sie in Deutschland angestellt sind oder sich anderweitig (zum Beispiel über ein Stipendium, Finanzierung der Heimatuniversität, eigene Mittel) finanzieren.

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht ab dem ersten Tag der Einreise. Es ist jedoch häufig schwer, sich bereits im Ausland bei einer privaten oder gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichern zu lassen. Sie können deshalb eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung als Übergangslösung für die ersten Wochen in Deutschland wählen. In Deutschland sollten Sie dann möglichst schnell eine Versicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abschließen.

Für EU-Bürger:innen gelten Sonderregelungen. Wenn Sie sich für einen kürzeren Aufenthalt in Deutschland befinden, fragen Sie bei ihrer Krankenversicherung im Heimatland nach der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese deckt jedoch nur Notfälle ab. Für erweiterten Schutz beantragen sie bei ihrer Krankenkasse im Heimatland das Europäische Dokument S1.

Damit Ihre Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird, müssen Sie nachweisen, dass ihre Krankenkasse tatsächlich denselben Schutz bietet wie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Nachweis ist sehr schwierig und häufig nicht zu erbringen. Verlassen Sie sich nicht auf diese Regelung.

Wir empfehlen Ihnen im Zweifel immer den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung bei einem Deutschen Versicherungsunternehmen (privat oder gesetzlich). Für die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel ein Arbeitsvertrag als Angestellte:r der HU nötig. Stipendiat:innen und anderweitig finanzierte Gastwissenschaftler:innen benötigen normalerweise eine private Krankenversicherung.

Berater:innen der gesetzlichen Krankenversicherung

Christopher Manicke

Tel.: (+49 331) 27 72-24632

Tel.: 0800 26 50 80-24632 *)

E-Mail: christopher.manicke@nordost.aok.de

Julia Melchior

Tel.: 0800 333004 101-241 (0800 = in Deutschland gebührenfrei)

Mobil: (+49) 151 11 30 28 35

E-Mail: julia.melchior@barmer.de

Jessica Meschkat

Tel.: (+49 30) 21 00 273- 11 11

Tel.: (+49 172) 82 55 301

E-Mail: jessica.meschkat@dak.de

Lutz Matuschke

Tel.: (+49 40) 460 65 10 37 07

E-Mail: lutz.matuschke@tk.de

Franziska Stiehm

Tel.: (+49 40) 460 65 10 36 68

E-Mail: Franziska.Stiehm@tk.de

www.tk.de/TK-StudyGuide

Ärzte finden und weiterer Versicherungsschutz

Bei leichten Erkrankungen wie einer Erkältung, Grippe, leichten Verletzungen etc. ist in Deutschland der Hausarzt/die Hausärztin erste:r Ansprechpartner:in. Bei speziellen Erkrankungen überweist die Hausärztin an einen Spezialisten. Sollten Sie an Erkrankungen leiden, die auch im Heimatland von einem Spezialisten behandelt wird, können Sie sich auch direkt an einen solchen wenden, ohne vorab Ihren Hausarzt zu konsultieren.

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, in welcher Arztpraxis oder in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten, solange man dort Ihre Krankenkasse akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Krankenkasse in der jeweiligen Arztpraxis anerkannt wird, um teure Arztrechnungen zu vermeiden.

In vielen Hausarztpraxen gibt es offene Sprechstunden und man kann ohne Terminbuchung vorsprechen. Wenn man lange Wartezeiten vermeiden möchte und keine akute Erkrankung vorliegt, ist es jedoch von Vorteil, die Praxis vor dem Besuch telefonisch zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren. Je nach Praxis kann die Terminvergabe mehrere Wochen Vorlauf benötigen (vor allem bei Fachärzt:innen). Bitte nehmen Sie bei jedem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte mit – sie muss in jedem Quartal neu eingelesen werden.

Sofern Sie privat versichert sind, müssen Sie einen Rechnungsbetrag überweisen, der Ihnen dann von der Versicherung zurückerstattet wird.

In Deutschland kann man Medikamente ausschließlich in Apotheken kaufen. Einige Medikamente, wie etwa Kopfschmerztabletten, sind rezeptfrei (ohne Rezept) erhältlich, die meisten Medikamente sind rezeptpflichtig; dann benötigen Sie ein Rezept, eine Ärztin muss also ein Rezept ausstellen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für rezeptpflichtige Medikamente. Manchmal müssen Sie in der Apotheke eine Rezeptgebühr bezahlen und eventuell ist auch eine private Zuzahlung notwendig.

Sollten Sie mitten in der Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag krank werden, sind Notdienste und Nachtapotheken immer für Sie da. Unter der Nummer (030) 116117 erhalten Patientinnen und Patienten rund um die Uhr in dringenden Fällen kompetenten ärztlichen Rat. Sollten Sie sofort Hilfe benötigen, können Sie auch in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses gehen. Im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls, der sofortige Hilfe erfordert, rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.

Für psychologische und/oder seelsorgerische Beratung können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

Humboldt-Universität: Seelisch gesund studieren

Studierendenwerk Berlin: Psychotherapeutische Beratung

Bitte überprüfen Sie, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung bei Unfällen in der Freizeit anbietet. Wenn Sie weitere Leistungen wünschen, ist es möglich, eine zusätzliche Unfallversicherung für den Freizeitbereich abzuschließen.

Hier geht es nicht um Gesundheit, aber einen anderen wichtigen Versicherungsschutz: Generell empfehlen wir, für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt für den Fall, dass Sie selbst in Ihrer Wohnung oder anderswo Schäden an Dritten verursachen. Kleine Schäden können oft schon zu großen Kosten führen, weshalb diese Versicherung zu den mit Abstand wichtigsten Versicherungspolicen gehört.