Praktikum an der Humboldt-Universität
Im Rahmen Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, ein Praktikum an der HU oder bei einem Start-up der Humboldt-Innovation zu absolvieren. Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Voraussetzungen und Organisation.
Wenn Sie an einer Partnerhochschule oder einer anderen Universität im Ausland eingeschrieben sind, haben Sie die Möglichkeit, sich einen Praktikumsplatz an der Humboldt-Universität oder einem Start-up der Humboldt Innovation zu suchen. Praktika innerhalb der Universität können entweder forschungsorientiert oder im administrativen Bereich angesiedelt sein. Forschungsorientierte Praktika werden oft als „Kurzzeitforschungsaufenthalt“ bezeichnet und dauern in der Rege nicht länger als sechs Monate. Neben dieser Unterscheidung ist es ausschlaggebend, ob Sie von einer Partneruniversität kommen.
Grundsätzliches zum Praktikum an der HU
Hier lesen Sie, welche Praktika an und von der Humboldt-Universität angeboten werden und was davon für Sie in Frage kommt. Auch was zur Finanzierung und bei Pflichtpraktika zu beachten ist, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Folgende Praktika können an der Humboldt-Universität absolviert werden:
- Praktika im Rahmen eines von der EU oder der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms (zum Beispiel Erasmus+)
- Praktika im Rahmen des Humboldt Internship Program.
- Freiwillige Praktika mit einer maximalen Dauer von drei Monaten (90 Tagen)
- Pflichtpraktika: Praktika, die zum Zweck der schulischen Ausbildung oder des Studiums absolviert werden und vorgeschriebener Bestandteil der Ausbildung oder zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind
Studierende von Partneruniversitäten
Für internationale Studierende einer Partnerhochschule der Humboldt-Universität, die sich für ein Praktikum interessieren, ist der erste Schritt, eine Betreuungsperson zu finden. Informieren Sie sich auf den Seiten der Fakultäten nach passenden Arbeits- und Forschungsbereichen und Ansprechpersonen für Ihr Anliegen.
Alle internationalen Studierenden
Im Rahmen des Humboldt Internship Programs können Studierende und Promovierende von Partneruniversitäten und anderen Hochschulen weltweit Arbeitserfahrung in ausgewählten Forschungsprojekten der HU und Start-Ups der Humboldt Innovation sammeln. Das Programm ist als Teil des Humboldt International Campus zentral in der Abteilung Internationales verortet. Die aktuelle Liste der Projekte, auf die Sie sich bewerben können, sowie alle weiteren Informationen und Fristen des Programms finden Sie auf der Webseite des Humboldt Internship Program.
Austauschstudierende
Ein Praktikum kann auch vor, während oder nach einem Austauschsemester an der HU absolviert werden, wenn es durch die Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Das Praktikum kann in das bestehende Learning Agreement aufgenommen werden. Klären Sie die Bedingungen unbedingt frühzeitig mit Ihrer Heimathochschule, denn eine Genehmigung des kombinierten Praktikums durch Ihre Hochschule ist Voraussetzung für die Zusage von der HU.
Ausgeschlossen: Nicht-Studierende und nicht-immatrikulierte Promovierende
Personen, einschließlich Promovierende, die nicht ordentlich an einer ausländischen Hochschule für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind, können ein Praktikum nicht als Bestandteil einer Ausbildung geltend machen. Daher ist ein Praktikum für sie nicht möglich.
Praktika, die durch Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, sind an der HU ohne Weiteres unentgeltlich möglich. Voraussetzung ist die Annahme durch eine:n Betreuer:in. Das Praktikum darf einen Zeitraum von zwölf Monaten während des gesamten Studiums nicht überschreiten.
Informieren Sie sich auf den Seiten der Fakultäten nach passenden Arbeits- und Forschungsbereichen und Ansprechpersonen für Ihr Anliegen. Inhaltliches klären Sie direkt mit der dort zuständigen Kontaktperson.
An der Humboldt-Universität sind nur unbezahlte Praktika möglich, die nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten sind. Die Dauer von drei Monaten kann nur für Erasmus-Praktika überschritten werden. Für andere Praktika ist kein längerer Zeitraum möglich, weil es dann als Erwerbstätigkeit gelten würde.
Sie haben eventuell die Möglichkeit, sich an Ihrer Heimathochschule auf eine Förderung über das Erasmus+ Programm zu bewerben. Informieren Sie sich daher am besten frühzeitig bei Ihrem Internationalen Büro.
Notwendige Dokumente und Vorbereitung
Sie haben sich für ein Praktikum an der Humboldt-Universität entschieden? Dann geht es nun an die Vorbereitung! Möchten Sie für die Zeit des Praktikums immatrikuliert werden? In den folgenden Abschnitten lesen Sie, welche Vorteile das hat und wie es funktioniert. Außerdem finden Sie wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen Ihres Praktikums sowie Hinweise zur Wohnungssuche.
Die folgenden Dokumente sind für alle Praktikumsformate erforderlich:
- Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
- Zusätzlich für ein Pflichtpraktikum: Nachweis des Praktikums als verpflichtender Bestandteil des Studiums (zum Beispiel einen Auszug aus der jeweiligen Prüfungsordnung, Bestätigung der Heimathochschule, Dokument „Bescheinigung Pflichtpraktikum“)
- Zusätzlich für ein Erasmus-Praktikum: Erasmus+ Learning Agreement for Traineeship Wenn Sie für Ihr Praktikum immatrikuliert werden möchten, müssen Sie die genannten Dokumente an unser Incoming-Team weiterleiten. Nähere Informationen zur Immatrikulation finden Sie weiter unten.
Die Informationen zu den notwendigen Dokumenten für Praktika im Rahmen des Humboldt Internship Program lesen Sie auf der Programmwebseite.
Eine Immatrikulation ist unter Umständen möglich, aber nicht verpflichtend. Folgendes muss beachtet werden, damit eine Immatrikulation möglich ist:
- Der Praktikumszeitraum darf ein Semester nicht überschreiten und muss demnach vollständig im Sommersemester (1. März bis 30. September) oder im Wintersemester (1. Oktober bis 31. März) stattfinden.
- Sie müssen an einer ausländischen Partnerhochschule der HU vollständig immatrikuliert sein.
Vorteile einer Immatrikulation:
- Studierendenstatus (führt zum Beispiel zu vergünstigten Tickts für kulturelle Einrichtungen)
- Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel
- Campus-Card
- Unfallversicherung
- Möglichkeit, sich auf einen Wohnheimplatz zu bewerben
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Die administrative Betreuung erfolgt bei Immatrikulation durch die Abteilung Internationales, die fachliche Betreuung liegt weiterhin der jeweiligen Fakultät oder Einrichtung.
Bei Immatrikulationswunsch benötigt das Incoming-Team folgende Informationen für die weitere Bearbeitung: Name, E-Mail-Adresse und Vertrag oder Learning Agreement. Alle weiteren Informationen zu den nächsten Schritten erhalten Sie dann per E-Mail.
Im Humboldt Internship Program werden alle teilnehmenden Studierenden immatrikuliert.
Die Richtlinien für ein Visum zum Praktikum sind sehr streng. Hier lesen Sie einen kurzen Ausschnitt aus dem entsprechenden Gesetz – und, am Ende, was sich daraus für Sie ergeben könnte. Das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) §16e Studienbezogenes Praktikum EU sieht folgendes vor:
„(1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Praktikums nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach §39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass das Praktikum ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist, und
5 . die aufnehmende Einrichtung sich schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Praktikumsvereinbarung entstehen für
a) den Lebensunterhalt des Ausländers während eines unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und
b) eine Abschiebung des Ausländers.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.“
Bitte beachten Sie, dass die HU den Bedingungen des §16e, Abs. 5 a,b nicht zustimmen kann. Deswegen sollten Sie, sofern Sie ein Visum benötigen, kein Visum für ein Praktikum, sondern ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Dafür ist eine Immatrikulation notwendig, für die Sie sich möglichst frühzeitig bei unserem Incoming-Team melden sollten.
Der rechtliche Rahmen eines Praktikums ist sehr wichtig und muss eindeutig geklärt sein. Viele Praktika benötigen eine Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit, studienfachbezogene Praktika sind jedoch eine Ausnahme. Wenn mindestens einer der folgenden Aspekte zutrifft, benötigen Sie keine Genehmigung der Agentur für Arbeit:
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines der folgenden Länder: Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz.
- Das Praktikum findet im Rahmen eines von der EU geförderten Programms (z.B. Erasmus+) statt.
- Das Praktikum findet als Forschungsaufenthalt im Rahmen des Humboldt Internship Program statt.
- Sie kommen an die HU, um eine Abschlussarbeit zu verfassen. Studierende, die lediglich ihre Abschlussarbeit schreiben, absolvieren kein betriebliches Praktikum. Üben Sie jedoch dafür tatsächlich eine praktische Tätigkeit an der HU aus und schreiben nebenbei eine Abschlussarbeit, können Sie unter diese Regelung fallen.
Alle anderen Praktika müssen bei der Bundesagentur für Arbeit vom Arbeitgeber (in diesem Fall der Fakultät, nicht der Abteilung Internationales) gemeldet werden! In der Regel werden an der HU nur Praktika ermöglicht, die keine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit benötigen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie ausreichend Versicherungsschutz während Ihres Praktikums an der HU haben. Die Versicherungsbedingungen können sich von denen für ein Austauschsemester aufgrund Ihrer Tätigkeit unterscheiden. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Versicherung zu Hause und lesen Sie sorgfältig die Informationen zur Versicherung auf unseren Seiten, die allgemein für Austauschstudierende an der HU gelten.
Achtung: Sie müssen selbstständig für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Die HU und die betreuende Einrichtung sind nicht verpflichtet, diesen nachzuprüfen. Eine Ausnahme gilt für die Krankenversicherung, wenn Sie für Ihr Praktikum immatrikuliert werden. Hier noch ein paar allgemeine Hinweise zu Sicherheit und Versicherungsschutz während des Praktikums:
Krankenversicherung
Wenn Sie für Ihr Praktikum an der HU immatrikuliert werden, benötigen Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz, da das eine gesetzliche Voraussetzung für die Immatrikulation ist. Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung wird Ihren Versicherungsstatus bestätigen und die HU direkt darüber informieren.
Auch wenn Sie für das Praktikum nicht immatrikuliert werden, sollten Sie auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz achten und mit der Versicherung im Besonderen die Gegebenheiten Ihrer Tätigkeiten im Praktikum klären.
Unfallversicherung
Ihre Betreuungsperson ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen am Anfang Ihres Praktikums Hinweise zu möglichen Gefährdungen während des Praktikums zu geben. Auch sollte sie Sie über organisatorische Regelungen der jeweiligen Einrichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz informieren.
Haftpflichtversicherung
Die HU haftet generell nicht für Studierende. Studierende müssen selbstständig für ausreichend Versicherungsschutz sorgen. Dies gilt auch für Studierende, die für ein Praktikum an der HU sind.
Wenn Sie für Ihr Praktikum immatrikuliert sind, können Sie sich auch auf einen Wohnheimplatz bewerben. Beachten Sie aber, dass nur sehr begrenzte Kontingente zur Verfügung stehen und in der Regel nicht für alle Austauschstudierenden ausreichend Plätze verfügbar sind. Studierende, die für ein ganzes Semester an der HU sind, werden für die Wohnheimplätze vorgezogen. Wenn Ihr Praktikum kürzer ist, können Sie dennoch nach verfügbaren Wohnheimplätzen fragen und wir werden Ihnen Auskunft geben.
Für die Unterkunftssuche auf dem freien Wohnungsmarkt nutzen Sie auch die Hinweise und Angebote unseres Welcome Teams. Wichtige Informationen und Tipps finden Sie auf unseren Seiten zum Wohnen für internationale Studierende.
Kontakt
Bei Fragen zum Humboldt Internship Program
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Amrei Vogel
Programmkoordination Humboldt Internship Program (HIP)
Humboldt International Campus (HIC) Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 2242 amrei.vogel@hu-berlin.de +49 30 2093 46734
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Bei anderen Fragen
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Reebanna Kusche
Bereichskoordination Bewerbung und Immatrikulation internationaler Programmstudierender
Welcome Centre Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 2263 reebanna.kusche@hu-berlin.de exchange-students@hu-berlin.de +49 30 2093 46720 -
Christine Schneider
Bewerbung und Immatrikulation von Programmstudierenden
Welcome Centre Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 2263 christine.schneider@hu-berlin.de exchange-students@hu-berlin.de +49 30 2093 46766 -
Kateryna Kovalchuk
Koordination Wohnheimkontingent
Welcome Centre Unter den Linden 6, 10099 Berlin Raum 2263 exchange-students@hu-berlin.de +4030209346709
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