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Als Stu­die­ren­de:r mit Eras­mus+ Part­ner­län­der an die HU

Wer im Transatlantic Masters Program eingeschrieben ist, kann an bis zu drei verschiedenen Standorten in den USA und Europa studieren, auch an der University of North Carolina at Chapel Hill. Im Bild ist das South Building von 1814 zu sehen. Foto: University of North Carolina at Chapel Hill

Erasmus+ Partnerländer bietet Stipendien für Studierende und Promovierende von Partneruniversitäten an. Hier erfahren Sie mehr über Austauschformate, Leistungen und Abläufe.

Erasmus+ Partnerländer stellt Mobilitätsstipendien zur Kooperation von Partnerinstitutionen weltweit mit der Humboldt-Universität bereit. Hiervon profitieren Promovierende sowie Bachelor- und Masterstudierende. Egal, ob Sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines bestehenden Forschungsprojekts planen, oder für kürzere Recherchen, ganze Studiensemester oder auch ein Praktikum an die HU kommen möchten:

Hier finden Sie Grundlegendes zu förderbaren Formaten, individuellen Voraussetzungen und Finanzierungsangeboten, sowie Hinweise zu Planung und Ablauf von Aufenthalten an der HU mit dem Erasmus+ Partnerländer-Programm.

Für folgende Aufenthaltsformen ist aktuell eine Finanzierung im Rahmen von Erasmus+ Partnerländer möglich:

  • Studien- und Forschungsaufenthalte von den Partnerinstitutionen an die HU, mit einer Länge von mindestens 60 Tagen bis zu 360 Tage je Studienzyklus (BA, MA, PhD)
  • Praktika an der Humboldt-Universität oder bei direkten HU-Projektpartnern von Studierenden aus Partnerländern mit einer Mindestdauer von 60 Tagen
  • für Promovierende aus Partnerländern außerdem möglich: Kurzzeitaufenthalte von mindestens fünf Tagen an der HU

Um mit Erasmus+ an die HU zu kommen, müssen Sie zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Immatrikulation an einer der Partnerinstitutionen
  • sehr gute Studienleistungen
  • gute bis sehr gute Sprachkenntnisse der deutschen und/oder englischen Sprache (mindestens Niveau B2)
  • BA-Studierende: Abschluss des ersten Studienjahres vor Mobilitätsbeginn
  • für Förderung im Rahmen eines bestehenden Kooperationsprojekts: thematische Anbindung und Zustimmung der leitenden Person

Achtung: Im Erasmus+ Partnerländer Programm werden akademische Kooperationsprojekte mit thematischen Schwerpunkten vereinbart - Personal- und Studierendenaustausch in diesen Schwerpunktbereichen hat Priorität. Zur Erweiterung der Kooperation kann der Austausch auch in anderen Bereichen erfolgen, vorausgesetzt, dass der Antrag durch Wissenschaftler:innen an der HU unterstützt wird.

Studierende mit Behinderung oder sozial benachteiligtem Hintergrund werden bei gleicher akademischer Eignung bevorzugt.

Das Erasmus+ Partnerländer-Programm der HU ermöglicht Studierenden (BA, MA, PhD) der Partnerinstitutionen für Studienaufenthalte sowie Praktika:

  • ein monatliches Erasmus+ Stipendium in Höhe von mindestens 850 Euro zum Ausgleich von Mehrkosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen
  • Reisekostenunterstützung in Höhe von 275 bis 1735 Euro als Pauschalzahlung, kalkuliert nach Entfernung zwischen Heimatinstitution und HU (siehe Infoblatt für weitere Informationen)
  • die Befreiung von Studiengebühren
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Bescheinigung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Achtung: Die Finanzierung von Mobilitäten erfolgt sowohl für Studien- wie auch Praktikumsaufenthalte durch die HU.

Wenn Sie an einer Mobilität zu Studienzwecken an der HU interessiert sind, wenden Sie sich bitte an das International Office Ihrer Heimatinstitution um sich über den Bewerbungsprozess zu informieren.

Wenn Ihre Bewerbung an Ihrer Heimatinstitution erfolgreich war, werden Sie an der HU nominiert. Nach erfolgreicher Stipendienentscheidung der HU erhalten Sie vom Erasmus+ Partnerländer-Team der HU die relevanten Erasmus+ Dokumente sowie einen Link zu unserem Bewerbungsportal Move On.

Vor der Einreise

Vor Ihrer Einreise müssen alle Erasmus+ relevanten Unterlagen dem Erasmus+ Partnerländer-Team vorliegen. Besonders zu beachten:

  • Im dreiteiligen Learning Agreement werden die Studienleistungen vor, während und nach der Mobilität abgestimmt. Bitte besprechen Sie das Studienprogramm mit den akademischen Koordinator:innen Ihrer Heimatinstitution und der HU. Bei einem Auslandssemester sollte Ihr geplantes Studienprogramm 30 ECTS umfassen.
  • Für Praktika verwenden Sie bitte das Traineeship Agreement, welches die Details Ihres Praktikums festlegt (zum Beispiel die Inhalte und Arbeitszeiten).

Nach Ihrer Ankunft

Einer der ersten Schritte nach Ihrer Ankunft an der HU ist die Immatrikulation. Sie haben zu diesem Zeitpunkt bereits ein Bestätigungsschreiben mit Ihrem persönlichen Immatrikulationstermin vom HU-Incoming-Team erhalten. Informationen zum Kursangebot finden Sie in AGNES, dem Lehr- und Prüfungsportal der HU.

Erasmus+ Semesterverlauf

Zu Beginn des Semesters wird ein Treffen mit dem Erasmus+ Partnerländer-Team vereinbart. Hier werden das Grant Agreement (Ihr Stipendienvertrag) und das Certificate of Attendance unterschrieben und das weitere Prozedere während des Semesters erklärt.

Innerhalb der ersten drei Wochen nach Semesterbeginn muss eine aktualisierte Version des Learning Agreements mit eventuell vorgenommenen Änderungen von allen Seiten unterschrieben beim Erasmus+ Partnerländer-Team vorliegen.

Am Ende der Mobilität

Zum Ende des Semesters und vor der Ausreise muss eine letzte, von HU Fakultät ergänzte und unterschriebene Fassung des Learning Agreements beim Erasmus+ Partnerländer-Team eingereicht und das Certificate of Departure unterschrieben werden. Zudem ist ein Online-Bericht auszufüllen, wozu Sie per E-Mail aufgefordert werden.

Anerkennung

Die Anerkennung von während der Mobilität erbrachten Studienleistungen geschieht in Abstimmung zwischen Ihnen und Ihrer Heimatinstitution.

Das Erasmus+ Programm legt besonderen Wert auf Inklusion und Nachhaltigkeit.

Folgende Gruppen können zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von monatlich 250€ zu beantragen:

  • Personen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung
  • Teilnehmende, die mit einem Kind oder mehreren Kindern ins Ausland gehen
  • Erstakademiker:innen
  • erwerbstätige Studierende

Nachhaltiges Reisen qualifiziert für Green-Travel-Zusatzförderung. Details zur Höhe des Zuschlags finden Sie im Infoblatt.

Die Beantragung erfolgt im Rahmen Ihrer regulären Bewerbung auf eine Erasmus+ Förderung. Hierfür, sowie für eine weitere Beratung wenden Sie sich bitte an das Erasmus+ Partnerländer-Team. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten zu sozialer Teilhabe und Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt zu Auslandsaufenthalten mit Erasmus+ Partnerländer.

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