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Eras­mus+ welt­weit: Per­so­nal­mo­bi­li­tät mit der HU

Aus Georgien ist Personalmobilität an die Humboldt-Universität von drei Partnerinstitutionen möglich. Im Bild zu sehen: Nariqala, eine Festung in der Hauptstadt Tiflis. Foto: Daniela Beeck

Mit Erasmus+ können Sie als Mitarbeitende:r einer Partnerinstitution Dienstreisen an die HU unternehmen. Hier erhalten Sie Informationen über aktuelle Partnerschaften und den Mobilitätsprozess.

Erasmus+ Partnerländer stellt Mobilitätsstipendien zum Austausch von akademischem und administrativem Personal der Humboldt-Universität und Partnerinstitutionen in Ländern außerhalb der EU bereit. Das Programm stärkt den internationalen Austausch und fördert Auslandsaufenthalte in Lehre und Weiterbildung. Damit Ihr Projekt von Erasmus+ Partnerländer gefördert werden kann, muss es zeitlich und inhaltlich begrenzt sein.

Wichtiges in Kürze

Im Erasmus+ Partnerländer-Programm vereinbaren Hochschulen im akademischen Bereich Kooperationsprojekte mit thematischen Schwerpunkten. Personal- und Studierendenaustausch in diesen Schwerpunktbereichen hat Priorität. Zur Erweiterung der Kooperation kann der Austausch auch in anderen akademischen Bereichen erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die für die jeweilige Kooperation verantwortlichen Wissenschaftler:innen an der HU den Antrag unterstützen. In den vereinbarten Bereichen können Sie in folgenden Fällen am Austausch teilnehmen:

Sie sind Lehrende:r an einer Partnerinstitution und möchten an der HU lehren

Ihr Aufenthalt muss mindestens fünf Tage Dienstgeschäft und 8 Wochenstunden Lehre umfassen. Sie müssen dafür mindestens acht Wochenstunden Lehre nachweisen.

Sie möchten als Mitarbeiter:in einer Partnerinstitution zu Weiterbildungszwecken die HU besuchen

Wenn Sie im Bereich der vereinbarten akademischen Kooperation tätig sind und sich zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit Partner:innen an der HU abstimmen wollen, kann Ihr Vorhaben (z.B. Job Shadowing, Workshops oder Seminare) gefördert werden. Der Aufenthalt muss mindestens fünf Tage dauern.

Erasmus+ Partnerländer unterstützt Personalmobilitäten von den Partnerinstitutionen an die HU mit einem Tagessatz von mindestens 160 Euro (ab dem 15. Tag 112 Euro).

Außerdem gibt es eine Reisekostenpauschale, kalkuliert nach Entfernung zwischen Heimat- und Gastinstitution, zwischen 275 und 1.735 Euro. Weitere Informationen zum Reisekostenzuschuss finden Sie beim DAAD.

Die Finanzierung von Mobilitäten innerhalb von Erasmus+ Partnerländer erfolgt durch die HU.

Folgende Gruppen können im Erasmus+-Programm zusätzliche Förderung erhalten:

  • Personen mit nachgewiesener Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Teilnehmende, die mit Kindern ins Ausland gehen

Wenn Sie zu einer oder mehreren dieser Gruppen zählen, können Sie im Rahmen der regulären Erasmus+ Bewerbung weitere Unterstützung beantragen. Für eine individuelle Beratung dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner:innen in der Abteilung Internationales.

Einen Überblick über Angebote für Teilnehmende mit erhöhtem Förderbedarf finden Sie auf den Erasmus+ Seiten zur sozialen Teilhabe. Eine genauere Beschreibung der Kriterien sowie der entsprechenden Förderinstrumente können Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdiensts einsehen.

Das Erasmus+ Programm ermöglicht als führendes internationales Mobilitäts- und Bildungsprogramm tausenden Menschen jährlich den interkulturellen Austausch und persönliche Weiterentwicklung. Da es sich um ein physisches Mobilitätsprogramm handelt, sind die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz von zentraler Bedeutung.

Der ökologische Fußabdruck, der durch Mobilität erzeugt wird, soll durch die finanzielle Förderung von nachhaltigem Reisen reduziert werden. Hierfür können Sie besondere Zuschüsse, sogenannte "Green- Travel-Zusatzförderung", beantragen. Das Erasmus+ Team der Abteilung Internationales unterstützt Sie dabei.

Abläufe von der Bewerbung bis nach der Rückkehr

Die Bewerbung von akademischem und administrativem Personal der Partnerinstitution für einen Lehr-, oder Trainingsaufenthalt an der Humboldt-Universität erfolgt grundsätzlich über die für die Kooperation verantwortlichen Wissenschaftler:innen. Wenn diese den Antrag unterstützen, wird die Erasmus+ Partnerländer-Mobilität mit der gewünschten Gastinstitution der:des sich Bewerbenden abgestimmt. Die Entscheidung über die Finanzierung trifft die HU auf Basis des Antrages auf eine Erasmus+ Partnerländer-Förderung mit Anlagen.

Achtung: Die Finanzierung von Mobilitäten innerhalb von Erasmus+ Partnerländer erfolgt durch die HU. Bitte kontaktieren Sie das Erasmus+ Partnerländer-Team vor Ihrer Abreise.

Vor der Abreise

Sie können Förderung für Personalmobilität in Erasmus+ beantragen, soweit die Absprachen mit der Humboldt-Universität und Ihrer Heimatinstitution bereits erfolgt sind. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt gemäß den Erfordernissen der akademischen Arbeits -und Kooperationsbeziehungen.

Die genauen Bewerbungsmodalitäten erfragen Sie bitte dem Erasmus+ Partnerländer-Team. Wenn die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens festgestellt wurde, erhalten Sie alle erforderlichen Dokumente und Formulare. Zur Bewerbung schicken Sie dann bitte die folgenden Unterlagen zurück:

  • ausgefülltes "Application Form"
  • Nachweis des Mitarbeiterstatus an der Partnerinstitution
  • Unterstützungsschreiben von der Partnerinstitution (per E-Mail ist ausreichend)
  • ausgefülltes Formular "Mobility Agreement"
  • ausgefülltes Formular "Grant Agreement"

Alle nötigen Formulare werden bei Förderfähigkeit direkt vom Erasmus+ Partnerländer-Team versandt.

Achtung: Das "Grant Agreement" und das "Mobility Agreement" müssen vor Beginn Ihres Aufenthaltes ausgefüllt und unterschrieben werden. Achten Sie aus diesem Grund bitte auf eine entsprechende Datierung, die vor dem Beginn Ihres Lehraufenthaltes liegen muss! Nach Ihrer Ankunft in Berlin unterschreiben Sie das Grant Agreement beim Erasmus+ Partnerländer Team.

Zusätzlich zu den Dokumenten, die Sie eingereicht haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichenden Versicherungschutz verfügen. Ihre Versicherung muss aus folgenden Komponenten bestehen:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rücktransport
  • Haftpflichtversicherung Wenn Sie bereits über ausreichenden Versicherungschutz für den Zeitraum der Mobilität verfügen, füllen Sie bitte das Formular "Insurance Declaration" aus, welches Ihnen automatisch vom Team zugeschickt wurde, und schicken es zusammen mit einem Scan Ihrer Versicherungspolice zurück. Bitte beachten Sie, dass die meisten Reisekrankenversicherung keine Haftpflichtversicherung beinhalten. Sollten Sie über eine allgemeine deutsche Haftpflichtversicherung verfügen, so ist diese in der Regel auch im Ausland gültig.

Falls Sie nicht über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, kann über die HU eine Gruppenversicherung abgeschlossen werden (der Preis liegt derzeit bei 1,48 Euro pro Tag). Füllen Sie hierfür bitte das Formular "Request for Insurance Support" aus und senden es zurück.

Zu Beginn Ihres Aufenthaltes an der Humboldt-Universität zu Berlin

Bitte kontaktieren Sie direkt nach Ihrer Ankunft das Erasmus+ Partnerländer-Team oder vereinbaren Sie bereits im Vorfeld einen persönlichen Termin zur Unterzeichnung des Grant Agreements und zum Erhalt Ihres Stipendiums. Das Stipendium wird im Anschluss ausgezahlt.

Am Ende Ihrer Mobilität

Vor Ihrer Abreise müssen Sie das Certificate of Attendance von der HU unterschreiben lassen und dem Erasmus+ Partnerländer Team vorlegen. Nach Abschluss Ihrer Mobilität werden Sie durch die EU-Kommission per E-Mail um einen kurzen digitalen Erfahrungsbericht im Multiple-Choice-Format gebeten. Sie haben nach Beendigung der Mobilität 30 Tage Zeit, diesen zu übermitteln. Der Bericht ist Teil der mit dem "Grant-Agreement" getroffenen Vereinbarung und somit Bedingung für die Erasmus+ Partnerländer-Förderung.

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