5.1.2 Krankenversicherung

Jeder Studierende hat die Pflicht, bei der Immatrikulation eine Krankenversicherung in Form einer Versicherungsbescheinigung nachzuweisen (► 4.3). Diese erhalten Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Als Student/in müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse bis zum 30. Lebensjahr zum Studententarif versichern (es besteht Versicherungspflicht). Der monatliche Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung liegt zurzeit bei ca. 110 Euro. Er wird nach dem BAföG-Bedarfssatz errechnet und wird regelmäßig angepasst.

Wenn Sie in berechtigten Fällen privat versichert sind, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung beantragen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die Humboldt-Universität kooperiert mit den gesetzlichen Krankenkassen AOK, BARMER, DAK und Die Techniker, die spezielle Ansprechpartner für Studierende haben und im Allgemeinen während der Immatrikulation vor Ort sind:

AOK Nordost - die Gesundheitskasse
Christopher Manicke – Studierendenberater
Warschauer Str. 5
10243 Berlin

Tel.: (+49 331) 27 72-24632
Tel.: 0800 26 50 80-24632 (gebührenfrei in Deutschland)
E-Mail: christopher.manicke@nordost.aok.de
Web: www.aok.de/nordost/studium

BARMER
Julia Melchior
Kurfürstenstr. 84
10787 Berlin

Tel.: 0800 333004 101-241 (gebührenfrei in Deutschland)
Mobil: (+49) 151 11 30 28 35
E-Mail: julia melchior@barmer.de
Web: www.barmer.de

DAK Gesundheit Berlin
Jessica Meschkat - Studierendenberaterin
Brückenstr. 5a
10179 Berlin

Tel.: (+49 711) 47 07 97 11 11
E-Mail: jessica.meschkat@dak.de
Web: www.dak.de

Die Techniker
Lutz Matuschke - Studierendenberater

Tel.: (+49 40) 460 65 10 37 07
E-Mail: lutz.matuschke@tk.de
Web: www.tk.de/Die TK für Studierende

Alle Studierenden mit einer gültigen Krankenversicherung haben das Recht auf freie Arztwahl. Namen und Adressen der Ärzte sind in Branchentelefonbüchern nach Fachgebieten geordnet und im Internet zu finden. Hier sind die offiziellen Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung sowie zur Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Für jeden Arztbesuch ist die Chipkarte bzw. der Behandlungsschein der Krankenversicherung vorzulegen, bei Studierenden aus EU-Ländern ist es die European Health Insurance Card - EHIC ( 4.3). Detaillierte Informationen über die Leistungen, Zuzahlungen und Behandlungen finden Sie im Merkblatt des GKV-Spitzenverband. 

Internationale Studierende können sich darüber hinaus mehrsprachige Informationen über Krankenversicherungen in Deutschland auf der Webseite der Krankenkassen-Zentrale (KKZ) sowie bei Deutsche Insurance holen.